Die Financial Sector Conduct Authority (FSCA), die wichtigste Finanzaufsichtsbehörde Südafrikas, hat 128 Anträge von Crypto Service Asset Providers (CASP’s) überprüft, plant jedoch, nur 36 davon während der bevorstehenden Sitzung im Dezember zu besprechen.
Erste Sitzung im Dezember, zweite im Februar, dritte im März
Die Zahlen wurden am 30. November von My Broadband, einem südafrikanischen Nachrichtensender, veröffentlicht. Laut der Veröffentlichung beabsichtigt die FSCA, die Präsentationen von 36 Lizenzinhabern während der Sitzung des Licensing Executive Committee am 12. Dezember zu bewerten. Am 13. Februar werden weitere 22 Anträge behandelt, während die letzten 14 Anträge bis zum 12. März warten müssen.
Die Behörde hat nicht spezifiziert, was mit den übrigen Anträgen geschehen wird. Die Bewertungsmethode umfasst unter anderem die kombinierte Überprüfung von Know Your Customer-Onboarding, Datenschutz, Cyber-Risikomanagement, Management von Interessenkonflikten, Beschwerdenbearbeitung und Gegenparteirisikomanagement.
Am selben Tag, dem 30. November, veröffentlichte die FSCA auch ihre „Crypto Assets Markets Study“ für 2023. Aus der Studie geht hervor, dass 60% aller gehandelten Kryptowährungen in Südafrika sogenannte „unbacked crypto-assets“ sind. Dies bedeutet, dass alle Kryptowährungen außer Stablecoins (26% Marktanteil) und nicht fungiblen Token (NFTs, 4% Marktanteil) sowie einige Arten von zentral ausgegebenen Münzen fallen.
Jahresumsatz durchschnittlich zwischen 1 und 50 Millionen Rand
Laut der Studie hat der durchschnittliche Anbieter von Krypto-Assets in Südafrika (46%) einen Jahresumsatz zwischen 1 und 50 Millionen südafrikanischen Rand (53.000 bis 2,7 Millionen US-Dollar). Nur 8% aller CASP’s erhalten mehr als 100 Millionen Rand (5,4 Millionen US-Dollar).
Der höchste monatliche Transaktionswert auf dem südafrikanischen Kryptomarkt wurde im November 2022 registriert, als er auf über 8 Milliarden Rand (ungefähr 427 Millionen US-Dollar) stieg.
Im Juli 2023 warnte die FSCA davor, dass jede CASP im Land bis Ende des Jahres eine Lizenz erhalten sollte. Für diejenigen, die nach der Frist ohne Lizenz operieren, plant die Aufsichtsbehörde „Durchsetzungsmaßnahmen“, die Bußgelder oder sogar Schließung mit sich bringen können.
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