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Circle, der Emittent des Stablecoins USDC, liegt im Streit mit einem US-Gericht. Das Unternehmen weigert sich, einer Anordnung nachzukommen, nach der mehr als 381.000 USDC an ein Betrugsopfer zurückgegeben werden sollen. Circle verweist nicht auf mangelnden Willen, sondern auf technische Grenzen: Die Blockchain lasse einen solchen Eingriff schlicht nicht zu.

Der Fall könnte erhebliche Folgen für die Kryptobranche haben. Das Gericht muss eine Grundsatzfrage klären: Wie viel Kontrolle hat der Emittent eines Stablecoins noch, sobald Token in der Wallet eines Dritten liegen?

Betrug mit mehr als 381.000 USDC

Das Verfahren begann, nachdem ein Einwohner des US-Bundesstaats Wisconsin Opfer eines Betrugs geworden war. Dabei verschwanden mehr als 381.000 USDC in einer Wallet, die den Ermittlern zufolge dem mutmaßlichen Täter zuzurechnen ist.

Nach einer gerichtlichen Anordnung fror Circle die betreffende Wallet-Adresse umgehend ein. Die Stablecoins konnten damit nicht mehr transferiert werden.

Der Staatsanwaltschaft reichte das jedoch nicht. Sie ist der Ansicht, Circle hätte die eingefrorenen Token für ungültig erklären und dem Opfer anschließend neue USDC ausgeben müssen. Weil das Unternehmen dies ablehnte, wurde es im April wegen Missachtung des Gerichts belangt.

„Ohne privaten Schlüssel können wir nichts tun“

Nach Darstellung von Circle ist die zweite Anordnung technisch nicht umsetzbar.

Das Unternehmen erklärt, es habe keinen Zugriff auf die privaten Schlüssel von Wallets, die Nutzern gehören. Genau diese Schlüssel ermöglichen die vollständige Kontrolle über die Token. Ohne sie könne Circle die USDC weder transferieren noch vernichten oder ersetzen.

Dass eine Wallet eingefroren werden kann, bedeutet dem Unternehmen zufolge daher nicht, dass die Token verschwinden. Sie existieren weiterhin auf der Blockchain, können aber nicht mehr genutzt werden.

Circle stellt auch Zuständigkeit des Gerichts infrage

Neben den technischen Einwänden bestreitet Circle auch die Zuständigkeit des Gerichts in Wisconsin.

Nach Angaben des Unternehmens befinden sich sowohl Circle als auch die betreffenden Guthaben außerhalb des Bundesstaats. Das Gericht habe daher möglicherweise keine Befugnis, eine solche Anordnung zu erlassen.

Zudem erklärt Circle, man habe Ermittlern bereits mehrfach dargelegt, warum die zweite Anordnung technisch nicht erfüllt werden könne. Diese Erläuterungen seien im Verfahren jedoch nicht berücksichtigt worden.

Aus Gerichtsunterlagen geht außerdem hervor, dass Circle mit dem US-Justizministerium an einer Regelung für Betrugsopfer arbeitet. In bestimmten Fällen kann das Unternehmen neue USDC ausgeben, allerdings erst, nachdem ein Gericht eine endgültige Einziehungsanordnung und eine dauerhafte Sperranordnung erlassen hat.

Urteil könnte wichtigen Präzedenzfall schaffen

In dem Verfahren geht es letztlich um weit mehr als diese 381.000 USDC.

Ein Urteil könnte festlegen, welche Verantwortung Emittenten von Stablecoins tragen, sobald Token auf einer öffentlichen Blockchain zirkulieren. Circle betont, zwischen dem Einfrieren einer Wallet und der tatsächlichen Rückholung oder Neuausgabe digitaler Vermögenswerte bestehe ein erheblicher Unterschied.

Entscheidet das Gericht anders, könnte das weitreichende Folgen für Stablecoin-Emittenten wie Circle haben, aber auch für die rechtliche Behandlung digitaler Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten.

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