Am 1. Juli erreichte der europäische Kryptomarkt einen Wendepunkt. Die letzten Übergangsregelungen der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) liefen aus. Zwar gilt die Lizenzpflicht offiziell bereits seit Ende 2024, nun wird sie jedoch ausnahmslos in der gesamten Europäischen Union angewendet.
Jedes Unternehmen, das in der EU Kryptodienstleistungen anbietet, muss inzwischen über eine MiCA-Lizenz verfügen. Es reicht nicht mehr aus, wenn ein Lizenzantrag noch geprüft wird. Eine MiCA-Lizenz ist damit nicht länger nur ein Qualitätssiegel, sondern die gesetzliche Voraussetzung für den Geschäftsbetrieb. Für Nutzer rückt damit eine Frage stärker in den Vordergrund als je zuvor: Darf mich dieser Krypto-Broker überhaupt bedienen?
Von der Übergangsfrist zur verbindlichen Pflicht
Der Wechsel kam nicht über Nacht. Das MiCA-Lizenzsystem gilt seit dem 30. Dezember 2024. Kryptounternehmen, die bereits nach nationalem Recht legal tätig waren, durften ihre Dienste weiter anbieten, während ihre Lizenzanträge geprüft wurden.
Die Dauer dieser Übergangsfrist unterschied sich je nach Mitgliedstaat. Die Niederlande beendeten ihre Übergangsregelung Mitte 2025, sodass niederländische Nutzer bereits seit einiger Zeit auf lizenzierte Anbieter beschränkt sind. Deutschland nutzte dagegen die nach MiCA maximal zulässige Übergangsfrist. Bestehende Anbieter konnten dort deshalb bis zum 1. Juli 2026 weiter unter dem bisherigen nationalen Rahmen tätig sein, sofern sie die lokalen gesetzlichen Anforderungen erfüllten.
Auch diese letzte Übergangsfrist endete am 1. Juli. Seither gilt in der gesamten Europäischen Union nur noch eine Regel: Anbieter von Kryptodienstleistungen benötigen eine MiCA-Lizenz, um europäische Kunden bedienen zu dürfen. Inzwischen haben mehr als 200 Anbieter eine solche Lizenz erhalten. Zugleich haben europäische Aufsichtsbehörden damit begonnen, Warnlisten mit Unternehmen zu veröffentlichen, die weiterhin ohne Lizenz tätig sind.
Was eine MiCA-Lizenz tatsächlich bedeutet
Eine MiCA-Lizenz ist deutlich mehr als eine administrative Genehmigung. Sie steht für fortlaufende gesetzliche Pflichten, die lizenzierte Kryptounternehmen dauerhaft erfüllen müssen.
Lizenzierte Anbieter sind verpflichtet, Kundengelder und Krypto-Assets strikt vom eigenen Betriebsvermögen zu trennen, ausreichende Kapitalreserven vorzuhalten, transparent über Kosten und Risiken zu informieren und ein formelles Beschwerdeverfahren bereitzustellen. Zudem unterliegen sie der laufenden Aufsicht einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde.
Diese Regeln wurden nicht ohne Grund eingeführt. Bei mehreren großen Zusammenbrüchen von Kryptounternehmen in den vergangenen Jahren zeigte sich, dass Kundenvermögen mit Unternehmensvermögen vermischt worden war. Als diese Firmen insolvent wurden, standen Kunden bei der Rückzahlung häufig weit hinten in der Gläubigerliste. MiCA soll dieses Risiko verringern, indem lizenzierte Unternehmen strengere Vorgaben zum Schutz von Kundenvermögen und zur Organisation ihres Geschäftsbetriebs erfüllen müssen.
Die Trennlinie ist jetzt klar
Bemerkenswert ist auch, wer nicht auf der Liste der zugelassenen Anbieter steht. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren große internationale Krypto-Börsen wie Binance und MEXC, die zusammen weltweit Hunderte Millionen Nutzer bedienen, nicht im öffentlichen Register der MiCA-zugelassenen Unternehmen aufgeführt, das von europäischen Aufsichtsbehörden geführt wird.
Bis zum 1. Juli konnten Unternehmen wie diese in Teilen Europas noch Übergangsregelungen nutzen. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr.
Die Lage ist damit eindeutig. Eine Krypto-Börse ohne MiCA-Lizenz darf Kunden in der Europäischen Union nicht länger Dienste anbieten, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem weltweiten Ruf.
Für Nutzer hat das auch praktische Folgen. Wer sich für den Handel über einen Anbieter ohne Lizenz entscheidet, bewegt sich außerhalb des Schutzes des europäischen Regulierungsrahmens. Das bedeutet: Es gibt keine garantierte Trennung von Kundenvermögen, kein EU-weites Beschwerdeverfahren und keine europäische Aufsichtsbehörde, die den Anbieter im Problemfall überwacht.
Der Weg von Coinbase
Coinbase gehörte zu den ersten großen internationalen Krypto-Brokern, die eine MiCA-Lizenz erhielten, lange bevor die letzten Übergangsregelungen ausliefen. Die europäischen Kunden von Coinbase werden damit unter Aufsicht einer europäischen Behörde bedient und profitieren von den MiCA-Vorgaben, darunter Regeln zur Trennung von Vermögenswerten, Kapitalanforderungen und Transparenzpflichten. Die Muttergesellschaft Coinbase Global, Inc. ist an der Nasdaq notiert, was durch Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Unternehmen und geprüfte Quartalszahlen zusätzliche Transparenz schafft.
Coinbase unterscheidet sich zudem dadurch, dass diese regulatorische Positionierung mit einem Angebot verbunden wird, das sich an unterschiedliche Nutzergruppen richtet. Für Einsteiger und langfristig orientierte Anleger ist die App auf einfache Bedienung ausgelegt. Wiederkehrende Käufe und DCA-Anlagetools erleichtern den schrittweisen Aufbau einer Position, ergänzt durch den Zugang zu mehr als 300 Krypto-Assets. Erfahrenere Nutzer finden im selben Ökosystem erweiterte Handelstools und Charts. Sicherheitsfunktionen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung und ein Vault für zusätzlichen Schutz stärken dieses Gesamtvertrauen.
Dieser Ansatz entspricht der Strategie, die Coinbase seit Jahren verfolgt: zunächst die Zustimmung der Aufsicht sichern, anschließend das Angebot ausbauen. Coinbase verfolgt denselben Ansatz auch außerhalb der Europäischen Union und verfügt über Genehmigungen im Vereinigten Königreich sowie in zahlreichen weiteren Rechtsräumen weltweit.
Seit dem 1. Juli ist die Wahl eines Kryptoanbieters in Europa deutlich einfacher geworden. Entscheidend ist nicht mehr nur, welcher Broker die niedrigsten Kosten oder die meisten Funktionen bietet, sondern ob er rechtlich befugt ist, europäische Kunden zu bedienen. Prüfen lässt sich das in den öffentlichen Registern der europäischen Aufsichtsbehörden, in denen lizenzierte Unternehmen wie Coinbase aufgeführt sind.
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