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Die südkoreanische Kryptobörse Bithumb muss wegen der unrechtmäßigen Weitergabe personenbezogener Nutzerdaten eine Geldbuße von 210 Millionen Won zahlen, umgerechnet rund 136.000 Dollar. Nach Angaben der nationalen Datenschutzaufsicht wurden Kundendaten an ausländische Kryptobörsen übermittelt, ohne dass die Nutzer dafür ordnungsgemäß eingewilligt hatten.

Neben der Geldbuße muss Bithumb seine Verfahren für internationale Datenübermittlungen anpassen, damit sie dem südkoreanischen Datenschutzrecht entsprechen.

Bithumb gab Kundendaten an BingX weiter

Die Untersuchung der Personal Information Protection Commission (PIPC) begann, nachdem bei einer parlamentarischen Anhörung im Jahr 2025 Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Bithumb und ausländischen Kryptobörsen aufgekommen waren. Dabei ging es unter anderem um die Weitergabe von Orderbüchern, um die Liquidität auf Handelsplattformen zu erhöhen.

Nach Angaben der Aufsicht übermittelte Bithumb zwischen September und November 2025 Daten von Nutzern, die mit Tether (USDT) handelten, an die Systeme der Kryptobörse BingX.

Die Nutzer hatten zwar einer Datenübermittlung über die Plattform Stellar zugestimmt, ihre personenbezogenen Daten landeten jedoch letztlich bei BingX. Weitergegeben wurden unter anderem Mitgliedsnummern und Informationen zu platzierten Handelsaufträgen.

Da der tatsächliche Empfänger nicht dem entsprach, wofür die Einwilligung erteilt worden war, kam die PIPC zu dem Schluss, dass Bithumb gegen das südkoreanische Datenschutzrecht verstoßen hat.

Untersuchung zeigt umfangreicheren Datenaustausch

Im Zuge der Untersuchung stellte die Aufsicht zudem fest, dass Bithumb personenbezogene Daten mit dreizehn weiteren ausländischen Kryptobörsen geteilt hatte. Dabei ging es unter anderem um Namen, Wallet-Adressen und in einigen Fällen Geburtsdaten.

Nach Darstellung von Bithumb waren diese Informationen erforderlich, um internationale Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung (AML) einzuhalten. Die PIPC erkennt an, dass personenbezogene Daten dafür in bestimmten Fällen verarbeitet werden dürfen. Zugleich betont sie, dass Nutzer vorab klar darüber informiert werden müssen, welche ausländische Partei ihre Daten erhält und zu welchem Zweck sie verwendet werden.

Nach Ansicht der Aufsicht haben internationale Datenübermittlungen unmittelbare Folgen für die Kontrolle, die Nutzer über ihre personenbezogenen Daten behalten. Kryptounternehmen müssten deshalb vollständig transparent vorgehen und vorab die erforderliche Einwilligung einholen.

Südkorea verschärft Aufsicht über Kryptounternehmen

Die Sanktion gegen Bithumb ist Teil der breiteren Strategie Südkoreas, die Aufsicht über den Kryptosektor weiter zu verschärfen. Bereits zuvor hatte die Börse eine Geldbuße von 36,8 Milliarden Won wegen Mängeln bei der Einhaltung der Geldwäschevorschriften erhalten. Die Aufseher stellten dabei unter anderem Defizite bei Kundenprüfungen, der Transaktionsüberwachung und Geschäften mit nicht registrierten ausländischen Anbietern von Kryptodienstleistungen fest.

Zudem arbeitet Südkorea an strengeren Regeln für grenzüberschreitende Kryptotransaktionen. Das Land will Transaktionsdaten künftig über den Meldestandard für Krypto-Assets der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit 48 weiteren Staaten austauschen.

Parallel zur Entscheidung veröffentlichte die PIPC neue Leitlinien für Unternehmen, die Blockchain-Technologie einsetzen. Nach Einschätzung der Aufsicht stellen Blockchains den Schutz personenbezogener Daten vor zusätzliche Herausforderungen, weil Daten häufig öffentlich einsehbar sind und sich nicht ohne Weiteres ändern oder löschen lassen. Entwickler werden deshalb aufgefordert, Datenschutz bereits bei der Konzeption neuer Blockchain-Projekte zu berücksichtigen.

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