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Eine MiCA-Lizenz ist für Kryptounternehmen nicht mehr der Schlusspunkt. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat eine gemeinsame Aufsichtsaktion angekündigt, bei der eine Auswahl lizenzierter Anbieter überprüft wird. Im Fokus stehen Unternehmen, die digitale Vermögenswerte im Auftrag von Kunden verwahren.
Der Zeitpunkt ist bemerkenswert. Die Prüfung folgt kurz nach dem Auslaufen der letzten MiCA-Übergangsregelungen. Da inzwischen alle Kryptodienstleister, die in der Europäischen Union tätig bleiben wollen, über eine Lizenz verfügen müssen, rückt nun die Frage in den Mittelpunkt, ob sie die Vorgaben auch im laufenden Betrieb erfüllen.
Im Rahmen der Aufsichtsaktion untersucht ESMA unter anderem, wie Unternehmen digitale Vermögenswerte verwahren, kryptografische Schlüssel verwalten, Transaktionen überwachen und mit Sicherheitsvorfällen umgehen. Auch die Abhängigkeit der Anbieter von externen Technologieunternehmen wird geprüft.
Die Aufseher wollen nicht nur feststellen, ob Unternehmen die Regeln einhalten. Sie prüfen auch, ob Anbieter ihren Betrieb bei Cyberangriffen oder anderen Störungen fortsetzen können.
Nach Einschätzung von Sébastien Dessimoz, Mitgründer des Infrastrukturunternehmens Taurus, zeigt die Maßnahme, dass eine Lizenz nur der Anfang ist.
Für Verwahrer ist eine Lizenz der Ausgangspunkt, nicht das Ziel.
Aus seiner Sicht erwarten Aufsichtsbehörden zunehmend, dass Unternehmen belastbar nachweisen können, dass Sicherheit, Prozesse und Risikomanagement tatsächlich funktionieren.
Nicht nur Aufsichtsbehörden nehmen Kryptoverwahrer genauer unter die Lupe. Laut Jody Mettler von BitGo verlangen institutionelle Anleger zunehmend Einblick darin, wie Anbieter Kundengelder schützen, den Zugang zu Wallets absichern und mit Sicherheitsvorfällen umgehen.
Damit verlagert sich der Fokus immer stärker vom bloßen Besitz einer Lizenz auf die Qualität des laufenden Geschäftsbetriebs.
Nach Einschätzung des Anwalts Yuriy Brisov von Digital & Analogue Partners verbindet die Aufsichtsaktion zwei europäische Regelwerke. MiCA stellt Anforderungen an Kryptodienstleister, während der Digital Operational Resilience Act (DORA) Unternehmen verpflichtet, ihre digitale Widerstandsfähigkeit sicherzustellen.
Brisov weist darauf hin, dass viele Kryptounternehmen dieselben Technologiepartner nutzen. Probleme bei einem einzelnen Dienstleister können daher mehrere Marktteilnehmer gleichzeitig treffen. Aufsichtsbehörden betrachten deshalb nicht nur einzelne Unternehmen, sondern auch Risiken in der breiteren Lieferkette.
Die Ergebnisse der Aufsichtsaktion könnten zudem Folgen für die Zukunft der europäischen Kryptoaufsicht haben. Derzeit sind nationale Behörden für die Kontrolle von Unternehmen mit MiCA-Lizenz zuständig. Innerhalb der Europäischen Union wird jedoch seit Längerem über eine größere Rolle der ESMA diskutiert.
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