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Mit der Unterzeichnung des GENIUS Act öffnete Präsident Trump im vergangenen Jahr die Tür für Stablecoins im US-Bankensystem. Gestern machte die FDIC den nächsten Schritt, indem sie konkrete Regeln für Banken vorschlug, die Stablecoins ausgeben wollen. Die Zeit drängt, denn bis spätestens Mitte Juli müssen die Regeln feststehen.
Gestern genehmigte der Vorstand der FDIC einen umfassenden Regelvorschlag, der festlegt, wie Tochtergesellschaften von Banken Stablecoins ausgeben und verwalten dürfen. Die FDIC, die Federal Deposit Insurance Corporation, versichert Einlagen bei Tausenden von US-Banken und ist eine der Aufsichtsbehörden, die den GENIUS Act umsetzen muss.
Der GENIUS Act wurde am 18. Juli 2025 von Präsident Donald Trump unterzeichnet und ist das allererste föderale Kryptogesetz in den USA. GENIUS steht für Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins. Das Gesetz umfasst ein umfangreiches Regelwerk.
Nur registrierte Parteien dürfen in den USA Stablecoins ausgeben, und Emittenten müssen ihre Coins vollständig mit Dollar oder vergleichbaren liquiden Mitteln decken. Sie müssen Anti-Geldwäsche-Vorschriften einhalten und jährliche Prüfungen durchführen lassen.
Zudem werden Stablecoins nicht als Wertpapier oder Rohstoff angesehen, sondern unterliegen der Bankenaufsicht. Bei einer Insolvenz eines Emittenten haben Stablecoin-Inhaber Vorrang vor anderen Gläubigern.
Mehrere Aufsichtsbehörden arbeiten derzeit an der Umsetzung des Gesetzes. Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) legte im Februar einen eigenen Regelvorschlag vor, und letzte Woche veröffentlichte das Finanzministerium Vorschriften für kleinere, staatlich regulierte Emittenten. Der FDIC-Vorschlag passt laut Vorsitzendem Travis Hill „in vielerlei Hinsicht“ dazu.
Während der GENIUS Act die Rahmenbedingungen vorgibt, bringt die FDIC Detailregelungen. Reserven müssen aus US-Staatsanleihen, Dollarguthaben bei der Federal Reserve oder versicherten Bankeinlagen bestehen. Diese werden täglich überprüft und müssen von anderen Geschäftstätigkeiten getrennt bleiben.
Kunden, die ihre Stablecoins in Dollar umtauschen möchten, sollen in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen bedient werden. Bei größeren Abhebungen von mehr als 10 Prozent des ausstehenden Wertes innerhalb von 24 Stunden muss der Emittent die FDIC informieren.
Für neue Emittenten gilt eine Mindestkapitalanforderung von 5 Millionen Dollar in den ersten drei Jahren. Zusätzlich müssen sie eine separate Rücklage in Höhe von zwölf Monaten Betriebskosten halten, unabhängig von den vorgeschriebenen Reserven.
Der Vorschlag steht 60 Tage für öffentliche Kommentare offen. Der GENIUS Act schreibt vor, dass alle Aufsichtsbehörden ihre Regeln bis spätestens 18. Juli 2026 abgeschlossen haben müssen, genau ein Jahr nach der Unterzeichnung des Gesetzes.
Unterdessen arbeitet der Kongress an einem weiteren Gesetz: dem Digital Asset Market Clarity Act, besser bekannt als CLARITY Act. Dieses umfassendere Kryptogesetz regelt nicht nur Stablecoins, sondern das gesamte digitale Asset-Umfeld und soll klären, welche Aufsichtsbehörde wofür zuständig ist.
Der CLARITY Act wurde im Juli letzten Jahres vom Repräsentantenhaus verabschiedet, steckt jedoch im Senat fest. Der Knackpunkt: die Frage, ob Krypto-Plattformen Renditen an Nutzer ausschütten dürfen, die Stablecoins halten. Banken befürchten, dass ein solches Produkt ihre Sparkonten kannibalisieren könnte und lobbyieren stark gegen jegliche Form von Zinsen auf Stablecoins.
Dennoch scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Der republikanische Senator Bill Hagerty äußerte gestern auf einer Konferenz, dass der Vorschlag möglicherweise bereits nächste Woche auf den Tisch kommt. „Auf Seiten des Bankenausschusses sind wir fast bereit,“ so Hagerty. Er erwartet, dass die verbleibenden Hindernisse in diesem Monat gelöst werden können.
Der aktuelle Entwurf verbietet Renditen auf das bloße Halten von Stablecoins, erlaubt jedoch begrenzte Belohnungsprogramme auf Basis von Aktivität. Ob dieser Kompromiss ausreicht, um sowohl Banken als auch Kryptounternehmen zufriedenzustellen, bleibt abzuwarten.
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