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Regulierung

Oberster Gerichtshof Nigerias weist Klage des Binance-Managers ab

Das Oberste Gericht Nigerias hat eine Klage abgewiesen, die von dem Binance-Regionalmanager Nadeem Anjarwalla eingereicht wurde. Anjarwalla behauptete, dass nigerianische Regierungsbehörden seine Grundrechte verletzt hätten, als sie ihn verhafteten und seinen Pass beschlagnahmten.

Richter Inyang Ekwo entschied am 19. Juni, dass die Klage gegen das Office of the National Security Adviser (NSA) und die Economic and Financial Crimes Commission (EFCC) wegen „mangelnder sorgfältiger Verfolgung“ abgewiesen wurde. Es waren keine rechtlichen Vertreter von Anjarwalla oder den Beklagten vor Gericht erschienen.

Klage und Flucht nach Kenia

Anjarwalla hatte seine Klage am 28. März eingereicht und forderte, dass die Handlungen der Behörden für illegal erklärt werden. Gleichzeitig beantragte der Binance-Anwalt Tonye Krukrubo, sich aus dem Fall zurückzuziehen, damit Anjarwalla einen anderen Vertreter engagieren konnte. Anjarwalla war nicht vor Gericht anwesend, da er zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Gefängnis entkommen und nach Kenia geflohen war. Das Gericht setzte das Verfahren bis zum 19. Juni aus, in der Erwartung, dass Anjarwalla neue Vertreter beauftragt.

Verstoß gegen die Verfassung

Anjarwalla behauptete, dass die Regierungsbehörden Artikel 35 (1) und (4) der nigerianischen Verfassung von 1999 (in der geänderten Fassung) verletzt hätten. In seiner Erklärung sagte er: „Die fortgesetzte Inhaftierung des Antragstellers durch die Beklagten verursacht immense Härten und emotionalen Stress für den Antragsteller, seine Frau und Kinder und andere Familienmitglieder.“

Verhaftungen und internationale Spannungen

Anjarwalla und Tigran Gambaryan, Leiter der Finanzkriminalitätsbekämpfung bei Binance, wurden am 26. Februar verhaftet. Gambaryan, ein US-Bürger, war nach Nigeria gereist, um an der Verteidigung von Binance gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung und Geldwäsche teilzunehmen. Diese Fälle haben zu Spannungen zwischen den USA und Nigeria geführt.

Gambaryan hat aus den gleichen Gründen wie Anjarwalla eine separate Klage gegen die NSA und EFCC eingereicht, deren Anhörung für den 9. Juli geplant ist. Krukrubo bleibt Gambaryans Vertreter.

Auslieferung in Erwartung

Anjarwalla, der sowohl die britische als auch die kenianische Staatsbürgerschaft besitzt, bleibt in Kenia, während Nigeria an seiner Auslieferung arbeitet.

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