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Der Rechtsstreit um das gescheiterte NFT-Projekt CryptoZoo schlägt eine neue Richtung ein. Ein US-Richter urteilt, dass die Anschuldigungen gegen den YouTuber Logan Paul größtenteils unzureichend untermauert sind. Dennoch darf die Gruppe geschädigter Käufer ihre Klage noch anpassen. Ist Paul damit wirklich aus dem Spiel, oder folgt doch noch ein Prozess?
Die Sammelklage wurde im Februar 2023 von Käufern von CryptoZoo eingereicht. Sie behaupten, dass Paul und seine Partner einen sogenannten Rug Pull durchführten, ein Projekt, das mit großen Erwartungen gestartet wurde, aber nie wirklich Fahrt aufnahm. Laut der Klageschrift sind Tausende Dollar verloren gegangen.
Magistrate Judge Ronald Griffin schreibt in einem 75 Seiten umfassenden Bericht, dass die Beschwerden in ihrem jetzigen Zustand „nur Fragmente von Fakten“ enthalten. Damit könne seiner Ansicht nach nicht bewiesen werden, dass Paul unmittelbar von dem Zusammenbruch des Projekts profitiert habe.
Einer der schwerwiegendsten Vorwürfe, Commodity Pool Fraud, wird sogar endgültig abgewiesen. Die Argumentation, dass CryptoZoo NFT-Verträge für zukünftige Lieferung seien, hält der Richter für „mentale Gymnastik“, der er nicht folgen kann.
Trotzdem bekommt die klagende Gruppe noch die Möglichkeit, 26 der 27 Anklagepunkte anzupassen. Es geht um Vorwürfe, die von Betrug und Fahrlässigkeit bis hin zu Verschwörung und Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze in mehreren Bundesstaaten reichen. Ohne diese Anpassung scheint der Fall aussichtslos.
Paul selbst hat stets behauptet, er sei nicht für das Scheitern von CryptoZoo verantwortlich. Anfang dieses Jahres erklärte er sogar, zwei Mitgründer hätten ihn in die Irre geführt.
Außerdem kündigte er im Januar 2023 einen Rückzahlungsplan in Höhe von 2,3 Millionen US-Dollar an. Käufer konnten ihre NFTs für 0,1 Ethereum (ETH) zurückkaufen lassen, dem ursprünglichen Verkaufspreis im Jahr 2021.
Laut Analysten, die den Fall verfolgen, ist die Schlüsselfrage nun, ob die Gruppe der Kläger in der Lage ist, ausreichende Beweise zu liefern, dass Paul selbst wissentlich an möglichem Betrug beteiligt war. Ohne diese direkte Verbindung ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er aus dem Verfahren ausscheidet.
Für die Käufer ist das ein enttäuschendes Szenario. Sie hofften über das Gericht nicht nur auf Entschädigung, sondern auch auf die Anerkennung, dass es sich um eine groß angelegte Irreführung handelte. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob ihre angepasste Klage dennoch Bestand hat.
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