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Kryptounternehmen in Europa stehen vor einem tiefgreifenden Umbruch. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen neuen Bußgeldrahmen vorgestellt. Unternehmen, die gegen die MiCA-Vorgaben verstoßen, drohen damit Sanktionen in Millionenhöhe.

Die Ankündigung kommt kurz vor der wichtigen Frist am 1. Juli. Ab dann müssen Anbieter von Kryptodienstleistungen über eine Zulassung verfügen, wenn sie in der Europäischen Union weiter tätig sein wollen.

Mit dem neuen Bußgeldrahmen will die EBA die Durchsetzung der europäischen Kryptoregulierung verschärfen. Die Aufsichtsbehörde will damit einheitliche Regeln in allen Mitgliedstaaten sicherstellen, Verbraucher besser schützen und verhindern, dass Kryptounternehmen die MiCA-Verordnung ignorieren.

Strengere Durchsetzung der MiCA-Regeln

In einem neuen Konsultationspapier erläutert die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, wie Verstöße gegen die MiCA-Regeln künftig bewertet werden. Zunächst bestimmen die Aufsichtsbehörden die Schwere eines Verstoßes. Anschließend berücksichtigen sie erschwerende und mildernde Umstände, um die Höhe des Bußgelds festzulegen.

Mit diesem einheitlichen Ansatz will die EBA verhindern, dass die Mitgliedstaaten die Regeln unterschiedlich anwenden. Kryptounternehmen sollen damit in der gesamten Europäischen Union denselben Standards und denselben Sanktionen unterliegen.

Bußgelder können 12,5 Prozent des Jahresumsatzes erreichen

Die EBA setzt auf empfindliche finanzielle Sanktionen. Emittenten bedeutender Krypto-Token, die an andere Vermögenswerte wie Währungen oder Rohstoffe gekoppelt sind, riskieren ein Bußgeld von bis zu 12,5 Prozent ihres Jahresumsatzes. Für Emittenten bedeutender E-Geld-Token liegt die Obergrenze bei zehn Prozent.

Die Aufsicht kann auch ein Bußgeld verhängen, das dem Doppelten des durch den Verstoß erzielten Gewinns entspricht. Damit will die EBA verhindern, dass große Kryptounternehmen Regelverstöße schlicht als Geschäftsrisiko einkalkulieren.

Nach Angaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sollen die Sanktionen sicherstellen, dass die MiCA-Regeln in der gesamten Europäischen Union konsequent eingehalten werden – unabhängig von der Größe eines Kryptounternehmens.

MiCA-Stichtag 1. Juli rückt näher

Die Einführung des neuen Bußgeldrahmens kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Ab dem 1. Juli müssen Anbieter von Kryptodienstleistungen über eine Zulassung einer nationalen Aufsichtsbehörde verfügen, um ihre Dienste in der Europäischen Union anbieten zu dürfen. Diese Zulassung ist auch für Unternehmen verpflichtend, die Stablecoins emittieren.

Stablecoins sind Kryptowährungen, deren Wert an eine stabile Währung wie den Euro oder den US-Dollar gekoppelt ist. Dadurch schwankt ihr Wert in der Regel weniger stark als etwa der von Bitcoin (BTC).

Für Unternehmen, die die Zulassung nicht rechtzeitig erhalten haben, können die Folgen erheblich sein. Ihnen droht, ihre Dienste in der Europäischen Union einstellen zu müssen. Verstoßen sie zusätzlich gegen die MiCA-Regeln, können die neuen Sanktionen Millionenbeträge erreichen.

Binance spürt die Folgen von MiCA bereits

Die strengeren europäischen Regeln wirken sich bereits auf große Akteure im Kryptosektor aus. So kündigte Binance, die derzeit größte Kryptobörse der Welt, kürzlich an, verschiedene Dienste für Nutzer in der Europäischen Union zu beschränken. Das Unternehmen verfügt nämlich nicht über eine solche Genehmigung, nachdem es seinen Genehmigungsantrag in Griechenland zuvor zurückgezogen hatte.

Ab dem 1. Juli können sich neue Nutzer aus der Europäischen Union nicht mehr bei Binance registrieren. Zudem werden mehrere Dienste für Bestandskunden zurückgefahren. Abhebungen von Kryptowährungen bleiben jedoch möglich.

Die Ankündigung führte unmittelbar zu einem deutlichen Kapitalabfluss. Daten von DeFiLlama zufolge zogen Nutzer innerhalb eines Tages digitale Vermögenswerte im Umfang von knapp zwei Milliarden Dollar von der Handelsplattform ab. Auch in den folgenden Tagen nahm der Abfluss weiter zu.

Mit den neuen Regeln setzt die Europäische Union auf eine strenge und einheitliche Aufsicht des Kryptosektors. Die Konsultation zum neuen Bußgeldkonzept läuft noch bis zum 28. September, doch die ab dem 1. Juli geltende Genehmigungspflicht ist bereits festgelegt. Für Kryptounternehmen, die in der Europäischen Union tätig bleiben wollen, ist die Einhaltung der MiCA-Regeln damit wichtiger denn je.

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