Googles Datenschutzrichtlinien zeigen, dass sie öffentliche Informationen zur Schulung ihrer KI-Produkte und -Dienste nutzen können.
Google ändert Datenschutzrichtlinien für die Schulung von KI
Google hat seine Datenschutzrichtlinien geändert, sodass es nun alle öffentlich verfügbaren Daten nutzen kann, um künstliche Intelligenz (KI) Dienste zu verbessern.
Am 1. Juli wurde die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens aktualisiert. Die neueste Version enthält Änderungen, darunter die Hinzufügung von Googles KI-Modellen (Bard und Cloud AI). Diese können verwendet werden, um die Dienste zu verbessern, indem sie öffentlich online verfügbare Informationen oder andere öffentliche Quellen nutzen.
Das Google-Update klärt auf, dass alles, was öffentlich online hochgeladen wird, potenziell in den Schulungsprozessen sowohl aktueller als auch zukünftiger KI-Systeme verwendet werden kann, die vom Unternehmen entwickelt werden.
Dieses Update von Google erfolgt kurz nachdem OpenAI, der Entwickler des beliebten KI-Chatbots ChatGPT, mit einer Klage in Kalifornien konfrontiert wurde.
Laut der Klage verwendete OpenAI Millionen von Reaktionen in sozialen Medien, Blogs, Wikipedia und anderen persönlichen Informationen der Nutzer für ChatGPT, ohne zuvor um Erlaubnis zu fragen. Dadurch wurden die Urheberrechte und Datenschutzrechte von Millionen von Internetnutzern verletzt.
Tweet-Limits nähren Gerüchte über KI-Datenerfassung
Aufgrund der kürzlichen Änderung der Anzahl der Tweets, die Benutzer sehen können, sind im Internet Gerüchte entstanden, dass dies teilweise aufgrund des KI-Datensammelns geschehen ist.
Die Entwickler von Twitter haben in ihren Dokumenten angegeben, dass Limits festgelegt wurden, um unter anderem die Anzahl der Anfragen für die Twitter Application Program Interface (API) zu verwalten.
Schließlich hat Elon Musk, der Besitzer und ehemalige CEO von Twitter, kürzlich einen Tweet veröffentlicht, in dem er sagte, dass die Plattform so viele Daten gesammelt hat, dass ihre Verwendung für normale Benutzer eingeschränkt wurde.
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