Im nächsten Jahr werden in Frankreich Änderungen im bestehenden Kryptoregime wirksam. Diese Anpassungen sollen die nationalen Vorschriften in Einklang mit dem pan-europäischen Rahmen bringen, der durch das Gesetz über Märkte für Kryptoanlagen (MiCA) festgelegt wurde.
Neue Anforderungen wurden erstellt
Am 10. August kündigte die Autorité des marchés financiers (AMF), die wichtigste Finanzaufsichtsbehörde Frankreichs, an, dass sie Änderungen in ihrer allgemeinen Verordnung und ihrer Politik bezüglich Anbietern von digitalen Aktivdiensten (DASP) vorgenommen hat, um eine verstärkte Registrierung zu erreichen.
Die neuen Anforderungen für eine verstärkte Registrierung von Kryptoplattformen sind in einem neuen Artikel 721-1-2 der allgemeinen Verordnung der AMF festgelegt. Diese Anforderungen umfassen die Implementierung von Systemen zur Konfliktbewältigung, zusätzliche Offenlegungspflichten, die Trennung von Kundengeldern und Plattformgeldern sowie ein Verbot der Verwendung von Kundengeldern ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung.
Die „Grootvaderclausule“ wird angewendet
Ab dem 1. Januar 2024 werden diese Anpassungen verpflichtend und Antragsteller für eine verbesserte DASP-Registrierung müssen dies berücksichtigen. Für DASP, die vor dem 1. Januar 2024 registriert wurden, gilt jedoch eine „Grootvaderclausule“, wonach sie weiterhin unter die vorherige, einfachere Version des Rahmens fallen.
Das erste umfassende Krypto-Rahmenwerk, MiCA, wurde im April 2023 vom Europäischen Parlament genehmigt und soll in den Jahren 2024 und 2025 schrittweise in Kraft treten. Die Entstehung dieser Gesetzgebung, die mehrere Jahre in Anspruch genommen hat, hat Besorgnis in der Kryptogemeinschaft ausgelöst. Eine der Bedenken betrifft die tägliche Transaktionsgrenze von 200 Millionen Euro (etwa $219 Millionen) für private Stablecoins wie zum Beispiel Tether.
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