Die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hat neue Regeln genehmigt, die den Einsatz der Blockchain-Technologie im traditionellen Fondsmanagement ermöglichen. Die Behörde möchte so Innovation fördern, ohne den Anlegerschutz zu vernachlässigen.
Die Richtlinien sind in der politischen Erklärung PS26/7 festgelegt und sollen Vermögensverwaltern die Integration von Blockchain in die bestehende Regulierung erleichtern. Bisher geschah dies oft noch über separate, experimentelle Strukturen.
Blockchain soll Fondsmanagement effizienter gestalten
Laut der FCA kann die Blockchain-Technologie Prozesse im Fondsmanagement schneller, kostengünstiger und transparenter machen. Sie ermöglicht es, Transaktionen und Eigentumsdaten sicher digital zu erfassen und zu teilen, ohne zentrale Verwaltung.
Die neuen Regeln sind Teil einer umfassenderen Strategie des Vereinigten Königreichs, digitale Innovationen im Finanzsektor zu fördern. Dieser Kurs wurde bereits Anfang 2025 in einem Politikbrief an die britische Regierung angekündigt.
Simon Walls, Direktor für Märkte bei der FCA, betont, dass Tokenisierung eine bedeutende Rolle in der Zukunft des Vermögensmanagements spielen wird. Tokenisierung bedeutet, dass traditionelle Finanzprodukte wie Fonds oder Aktien in digitale Token auf einer Blockchain umgewandelt werden, wodurch sie schneller und in kleineren Einheiten gehandelt werden können.
Digitale Verwaltung über Blockchain erlaubt
Eine wesentliche Änderung ist, dass Fonds ihre Verwaltung künftig direkt auf der Blockchain führen dürfen. Daten über Anleger und Transaktionen können somit vollständig digital gespeichert werden, ohne dass eine separate Verwaltung außerhalb der Blockchain erforderlich ist. Voraussetzung ist allerdings, dass ausreichende Backup-Systeme vorhanden sind.
Die FCA erlaubt es auch, dass Fonds öffentliche Blockchain-Netzwerke nutzen, sofern diese strenge Anforderungen erfüllen. Zudem können Fondsanteile auf mehreren Blockchains ausgegeben werden, solange die Rechte der Anleger überall gleich bleiben.
Direct-to-Fund-Modell beschleunigt Transaktionen
Die Aufsichtsbehörde führt zudem ein optionales Direct-to-Fund-Modell ein. In diesem Modell handeln Anleger direkt mit dem Fonds oder dem Verwahrer, ohne die Zwischenschaltung eines Verwalters.
Dadurch können Transaktionen in einem Schritt abgeschlossen werden. Anleger erhalten direkt ihre Anteile nach der Zahlung oder erhalten ihr Geld bei einem Verkauf zurück. Laut der FCA passt dieses Modell besser zu den Möglichkeiten der Blockchain und kann die Effizienz erheblich steigern.
FCA blickt auf vollständig digitale Märkte
Die FCA schaut auch weiter in die Zukunft einer umfassenden Digitalisierung der Finanzmärkte. Dabei wird an eine Entwicklung von tokenisierten Fonds hin zu vollständig digitalen Assets und sogar digitalen Geldströmen gedacht.
In einem solchen Szenario bewahren Anleger ihre Vermögenswerte in digitalen Wallets auf und Prozesse laufen weitgehend über Smart Contracts – selbstausführende Codes auf einer Blockchain, die Transaktionen abwickeln, sobald die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Darüber hinaus prüft die Aufsichtsbehörde, ob digitale Währungen und Stablecoins für Zahlungen und Abwicklungen innerhalb von Fonds verwendet werden können. Im Jahr 2026 plant die FCA, dazu weitere Rückmeldungen aus dem Markt einzuholen.
Teil einer umfassenderen Regulierung für Krypto im Vereinigten Königreich
Die neuen Regeln sind Teil eines umfassenderen Plans zur Schaffung klarer Vorschriften für Krypto und digitale Vermögenswerte in Großbritannien. Die FCA hatte zuvor bereits eine Konsultation zu Regeln für unter anderem Handel, Verwahrung und Ausgabe von Krypto-Assets begonnen.
Das vollständige regulatorische Rahmenwerk soll voraussichtlich im Oktober 2027 eingeführt werden.
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