Die Financial Services Commission (SFC) Südkoreas hat angekündigt, dass das Verbot des Handels mit Kryptowährungen durch Institutionen teilweise aufgehoben wird. Diese Entscheidung, die darauf abzielt, die Teilnahme am schnell wachsenden Kryptomarkt zu fördern, stellt eine bedeutende Richtungsänderung dar.

Erste Phase: Non-Profit-Organisationen dürfen verkaufen

Ab der ersten Jahreshälfte dieses Jahres dürfen Non-Profit-Organisationen wie Wohltätigkeitsorganisationen, Universitäts- und Schulgesellschaften sowie Strafverfolgungsbehörden ihre virtuellen Vermögenswerte verkaufen.

Zweite Phase: Unternehmen und Investoren steigen ein

In der zweiten Jahreshälfte wird der Handel weiter für börsennotierte Unternehmen und professionelle Investoren geöffnet, die dann sowohl Kryptowährungen kaufen als auch verkaufen dürfen.

Banken und Großunternehmen bleiben eingeschränkt

Vorläufig bleiben Banken und andere große Unternehmen in ihren Handelsmöglichkeiten eingeschränkt. Die SFC betont jedoch, dass die Einführung des Virtual Asset User Protection Act ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung des Nutzerschutzes gewesen sei.

Wachstum des Blockchain-Sektors in Südkorea

„Große Länder im Ausland erlauben Unternehmen weitgehend die Teilnahme am Kryptomarkt, und nun sehen auch inländische Unternehmen eine steigende Nachfrage nach neuen blockchainbezogenen Geschäftsmodellen“, erklärte die Regulierungsbehörde in einer offiziellen Stellungnahme.

Neue Chancen für Investoren

Die Lockerung des Verbots könnte zu einer stärkeren institutionellen Beteiligung am Kryptomarkt in Südkorea führen. Dies schafft neue Chancen für Investoren und Unternehmen, die von den Entwicklungen im Bereich Blockchain und digitale Vermögenswerte profitieren möchten.

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