Das Vorhersageplattform Polymarket hat bei den US-amerikanischen Behörden Markenanmeldungen für „POLY“ und „$POLY“ eingereicht. Damit unternimmt das Unternehmen einen offiziellen Schritt in Richtung einer möglichen Einführung einer eigenen Kryptowährung, während es in den USA von den Aufsichtsbehörden unter Druck steht.
POLY-Token nimmt Gestalt an: Offizielle Anmeldung eingereicht
Die Anmeldung wurde vom Mutterunternehmen Blockratize Inc. bei der US-amerikanischen Patent- und Markenbehörde (USPTO) eingereicht. Es handelt sich um Markenschutz für Dienstleistungen rund um Kryptowährungen, digitale Zahlungen und Blockchain-Plattformen. Dazu gehört unter anderem die Ausgabe einer digitalen Währung, das Anbieten von Handelsdiensten und die Verwaltung von Kryptoportfolios.
Dies ist der erste offizielle Hinweis darauf, dass Polymarket tatsächlich an einem eigenen Token arbeitet. Zuvor sprach Marketingdirektor Matthew Modabber bereits über Pläne für einen POLY-Token und einen Airdrop. Er betonte, dass der Token praktisch nutzbar sein und auf Langfristigkeit ausgerichtet sein muss.
Auch CEO Shayne Coplan deutete auf die Einführung des Tokens hin, indem er POLY in einem Atemzug mit Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Solana (SOL) nannte.
US-Markt entscheidend für den Start
Eine schnelle Einführung scheint vorerst unwahrscheinlich. Laut Insider wartet Polymarket mit der Ausgabe seines Tokens, bis es seine Position auf dem US-Markt weiter gestärkt hat. Dieser Markt ist aus rechtlicher Sicht und in Bezug auf die Nutzerzahlen von großer Bedeutung.
Im November erhielt Polymarket grünes Licht von der Commodity Futures Trading Commission (CFTC), um in den USA wieder aktiv zu sein. Das war fast vier Jahre, nachdem die Plattform eine Strafe von 1,4 Millionen Dollar zahlte und sich vorübergehend zurückzog.
Rechtliche Hürden: Verbot in Nevada
Trotzdem bleibt die rechtliche Situation komplex. In Nevada verhängte ein Richter kürzlich ein vorübergehendes Verbot, das der Plattform untersagt, dort auf Ereignissen basierende Verträge anzubieten. Das Gericht befand, dass dies gegen das Glücksspielgesetz verstoßen könnte.
Polymarket ist damit nicht einverstanden und legt Berufung vor einem Bundesgericht ein. Anwalt Daniel Wallach, spezialisiert auf Glücksspielrecht, argumentiert, dass die Maßnahmen in Nevada möglicherweise mit bundesweiten Regelungen kollidieren.
Zurückhaltende Nutzer
Auf der Plattform selbst bleibt das Vertrauen eingeschränkt. Händler schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass Polymarket vor Mai eine offizielle Ankündigung zu dem Token macht, auf nur dreißig Prozent. Die Unklarheit über den Zeitpunkt und die rechtliche Situation sorgen für eine abwartende Haltung.
Die Markenanmeldungen für POLY und $POLY sind noch in Bearbeitung. Wann eine offizielle Einführung folgen wird, bleibt unklar. Fest steht jedoch, dass sich Polymarket auf eine neue Phase vorbereitet – mit einem eigenen Token, aber auch mit mehr Aufsicht.
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