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Regulierung

Die Nigerianische SEC führt neue Vorschriften für Anbieter von virtuellen Vermögenswertdiensten ein

Die Securities and Exchange Commission (SEC) von Nigeria hat neue Anforderungen für Anbieter von virtuellen Vermögenswertdiensten (VASP’s) eingeführt.

Ab sofort müssen diese Anbieter ein physisches Büro in Nigeria haben, um für das Accelerated Regulatory Incubation Programme (ARIP) in Frage zu kommen.

Ein Büro im Land einrichten

Laut einer kürzlich auf der Website der SEC veröffentlichten Mitteilung müssen Unternehmen, die am ARIP teilnehmen möchten – einem Programm, das zur Unterstützung von VASP’s in Nigeria entwickelt wurde – sowohl in Nigeria gegründet als auch dort ein Büro haben. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der CEO oder Geschäftsführer des Unternehmens in Nigeria ansässig ist.

Antragsteller müssen in der Anlage- und Wertpapierbranche tätig sein und entweder eine neue Registrierung beantragen oder laufende Anträge im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten bei der SEC haben. Die SEC hat in einem Rundschreiben vom 21. Juni angekündigt, dass alle bestehenden und zukünftigen VASP’s, einschließlich Krypto-Broker und -Händler, ihre Anträge innerhalb von 30 Tagen über das SEC ePortal einreichen müssen.

VASP’s müssen vorläufig unter dem ARIP-Programm arbeiten

Obwohl die Vorschriften für die Ausgabe digitaler Vermögenswerte, Angebotsplattformen, den Austausch und die Verwahrung überarbeitet werden, müssen VASP’s vorläufig unter dem ARIP arbeiten. Dieses Programm soll den Onboarding-Prozess für Unternehmen, die eine SEC-Registrierung anstreben, beschleunigen und bietet eine vorläufige Genehmigung, bis die neuen Digital Assets Rules vollständig in Kraft treten.

Das Rahmenwerk gilt für VASP’s und Token-Emittenten, die in Nigeria Geschäfte tätigen oder Dienstleistungen für nigerianische Verbraucher anbieten. Dies umfasst Plattformen, die an der Ausgabe, dem Handel, dem Austausch, der Verwahrung und der Übertragung digitaler Vermögenswerte beteiligt sind.

Eidesstattliche Erklärung einreichen

Für die Antragstellung müssen Unternehmen eine eidesstattliche Erklärung einreichen, in der bestätigt wird, dass keine Betrugs- oder Unredlichkeitsverurteilungen vorliegen, sowie einen Geschäftsplan, ein Geschäftsmodell mit einem klaren Wertversprechen und Bestimmungen zum Anlegerschutz. Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt 2 Millionen Naira (etwa 1.213 €) und die Antragsteller müssen einen Nachweis über die erforderlichen Aktionärsfonds erbringen.

Von ARIP-Teilnehmern wird erwartet, dass sie wöchentliche und monatliche Handelsstatistiken, Quartalsberichte, Compliance-Berichte und Vorfallsberichte einreichen. Die Nichteinhaltung der ARIP-Vorschriften kann zu Geldstrafen ab 5 Millionen Naira (etwa 3.033 €) führen, wobei tägliche Erhöhungen von 200.000 Naira (etwa 119 €) bei fortgesetzter Nichterfüllung anfallen.

Geldstrafen von mindestens 20 Millionen Naira
Nicht registrierte kommerzielle VASP’s riskieren Geldstrafen von mindestens 20 Millionen Naira (etwa 12.134 €), während andere digitale Anlageplattformen, wie Krypto-Broker und -Berater, Geldstrafen von mindestens 10 Millionen Naira (etwa 6.067 €) erhalten können.

Im März schlug die SEC von Nigeria eine Änderung der Vorschriften für Krypto-Dienstleister vor, bei der eine Erhöhung der Registrierungsgebühren für Krypto-Börsen von 30 Millionen Naira (etwa 18.201 €) auf 150 Millionen Naira (etwa 91.000 €) vorgeschlagen wurde.

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