Rechtszaak / Law
Regulierung

Der südkoreanische Bitcoin-Kreditgeber Delio plant, Aufsichtsbehörden zu verklagen

Laut Berichten bereitet sich der südkoreanische Bitcoin-Kreditgeber Delio auf eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung mit den Aufsichtsbehörden vor.

Dies aufgrund der vermeintlichen fehlerhaften Auslegung des Gesetzes, was zu einer Untersuchung und erheblichen Geldstrafen für das Krypto-Kreditunternehmen führen könnte.

Vorwürfe von Betrug und Unterschlagung

Gemäß einem Bericht, der in einer lokalen Tageszeitung veröffentlicht wurde, hat Delio erklärt, dass die Vorwürfe von Betrug und Unterschlagung seitens des Financial Service Committee (FSC) unbegründet seien. Der Krypto-Kreditgeber argumentierte, dass die Aufsichtsbehörde das Gesetz in einer unangemessenen Weise ausgelegt habe, in einer Situation, in der es keine klaren Vorschriften für virtuelle Vermögenswerte und Verwaltungsprodukte gab.

Der Bericht enthüllte auch, dass die Financial Intelligence Unit (FIU) am 1. September in einer Bekanntmachung die Entlassung des Delio-CEO Jeong Sang-ho empfohlen hat. Delio behauptet, dies sei ein klares Zeichen dafür gewesen, dass die Finanzbehörden Druck auf Delio ausübten, das Unternehmen zu schließen, anstatt ihm die Möglichkeit zur Erholung zu geben. Die FIU verhängte auch eine dreimonatige Betriebssuspendierung und eine Geldstrafe von 1,83 Milliarden südkoreanischen Won (etwa 1,34 Millionen US-Dollar) gegen Delio.

Das Unternehmen gab auch an, dass die von den Aufsichtsbehörden beschlagnahmten Vermögenswerte seine Geschäftstätigkeiten gefährden könnten.

Raum für unangemessene juristische Auslegungen

Sang-ho betonte, dass die Sanktionen der FIU viel Spielraum für unangemessene juristische Auslegungen und willkürliche Anwendungen lassen. Er warnte davor, dass ein solches Verhalten der Finanzbehörden der heimischen virtuellen Vermögenswertindustrie erheblichen Schaden zufügen könnte.

Der Hauptstreitpunkt bleibt die Auslegung bestehender Gesetze, hinsichtlich der Frage, ob ein Kreditgeber, der virtuelle Vermögenswerte als Sicherheit für Barleihen verwendet, als Betreiber virtueller Vermögenswerte betrachtet wird, und ob die Verhängung einer Sperrfrist als „Lagerung“ virtueller Vermögenswerte gemäß dem Gesetz über besondere Finanzdienstleistungen angesehen wird.

Delio argumentierte, dass unklar sei, ob virtuelle Vermögenswerte und Verwaltungsprodukte derzeit gemäß bestehender Gesetze als Finanzprodukte gelten. Einer der Anwälte der Kanzlei stellte fest, dass es keine speziellen Vorschriften für das virtuelle Vermögensmanagement in Bezug auf virtuelle Vermögenswerte gibt.

Der Anwalt behauptete, dass die FIU virtuelle Vermögenswerte und Verwaltungsprodukte willkürlich als finanzielle Anlageprodukte interpretiert und bestraft habe, was seiner Meinung nach eine fehlerhafte Auslegung des Gesetzes sei.

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