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Regulierung

Coinbase fordert Zugang zu privater Kommunikation des SEC-Vorsitzenden

Das Thema ist etwas in den Hintergrund geraten, aber seit letztem Jahr läuft ein Rechtsstreit zwischen Coinbase und der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC).

Vor kurzem hat Coinbase jedoch einen neuen Schritt unternommen, indem sie Zugang zu den privaten E-Mails des SEC-Vorsitzenden Gary Gensler forderte. Laut Coinbase sind diese E-Mails entscheidend für ihre Verteidigung.

Zugang zu privater Kommunikation von Vorsitzendem Gensler gefordert

Im Juni letzten Jahres wurde Coinbase von der SEC verklagt. Laut der Kommission soll die Börse gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen haben, indem sie 13 Token angeboten hat, die als Wertpapiere betrachtet werden. Außerdem soll Coinbase seit 2019 als „nicht registrierter Wertpapiermakler“ tätig gewesen sein. Coinbase bestreitet diese Vorwürfe.

Zuvor hatte Coinbase bereits Zugang zur privaten Kommunikation von SEC-Vorsitzendem Gary Gensler, sowohl vor als auch während seiner Amtszeit, gefordert. Dieses Ersuchen wurde jedoch sowohl von der SEC als auch von Richterin Katherine Polk Failla abgelehnt. In einem neuen Antrag, eingereicht am 23. Juli, konzentriert sich Coinbase nun spezifisch auf die Kommunikation von Gensler seit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2021.

Der Antrag von Coinbase umfasst Dokumente über Genslers Reden und Kommunikation zur regulatorischen Lage von digitalen Vermögenswerten und Börsen. Coinbase behauptet, dass diese Dokumente entscheidend für ihre Verteidigung gegen die Vorwürfe der SEC sind. Darüber hinaus fordert Coinbase auch Informationen über Gespräche zwischen SEC-Personal und anderen Marktteilnehmern.

Die Bedeutung der Dokumente

Paul Grewal, Chief Legal Officer von Coinbase, äußerte sich über das Netzwerk X zur Bedeutung der angeforderten Dokumente:

„Heute bitten wir das Gericht, die SEC anzuweisen, wichtige Dokumente im Rahmen des Beweisbeschaffungsprozesses vorzulegen, einschließlich Dokumenten zu den Token, die die SEC in ihrer Klage gegen Coinbase aufgenommen hat, Überlegungen der SEC zu unserem Börsengang und Erklärungen, die Vorsitzender Gensler in seiner persönlichen und beruflichen Eigenschaft während seiner Amtszeit bei der SEC gemacht hat.“

Die SEC hat sich geweigert, die angeforderten Dokumente vorzulegen, mit der Begründung eines angeblichen Mangels an Relevanz und einer unzumutbaren Belastung. Coinbase bestreitet diese Gründe und erklärt in ihrem Antrag, dass diese Argumente unbegründet seien.

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