Italien verschärft die Regeln für den Kryptosektor und setzt dabei eine bemerkenswert strenge Frist. Krypto-Plattformen, die im Land tätig sind, haben bis Ende Dezember Zeit, eine MiCA-Lizenz zu beantragen. Doch die Frage bleibt, wie viele Unternehmen dies tatsächlich schaffen werden. Laut den Aufsichtsbehörden entsteht somit ein entscheidender Moment für den Markt, auch wenn unklar ist, wie groß die Auswirkungen tatsächlich sein werden.

Unternehmen ohne Antrag müssen schließen

Die italienische Behörde CONSOB erinnerte Unternehmen daran, dass der 30. Dezember der letzte Tag ist, an dem Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASPs) noch unter den derzeitigen nationalen Vorschriften tätig sein dürfen. Ab diesem Zeitpunkt können nur noch diejenigen Unternehmen weitermachen, die über eine MiCA-Lizenz verfügen oder die mit einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilten Lizenz automatisch auch in Italien operieren dürfen.

Unternehmen, die ihren Antrag spätestens am 30. Dezember eingereicht haben, dürfen vorerst weitermachen. Diese Übergangszeit läuft maximal bis zum 30. Juni 2026. Sobald ein Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, endet dieser Zeitraum sofort.

Für VASPs, die keine Lizenz beantragen möchten, gilt ein klarer Aktionsplan. Sie müssen bis zum 30. Dezember ihre Aktivitäten einstellen, bestehende Verträge beenden und Kundengelder zurückzahlen. Außerdem müssen sie ihre Kunden aktiv über ihre Pläne informieren, damit die Nutzer wissen, woran sie sind.

Laut CONSOB resultiert dieser Ansatz aus der italienischen Gesetzgebung, die MiCA in nationale Vorschriften übersetzt. Dieses Gesetz gibt den Ländern Spielraum, eigene Fristen festzulegen, und bestimmt gleichzeitig, dass alle bestehenden Parteien letztlich auf das CASP-System umsteigen müssen, das den neuen europäischen Rahmen für Kryptounternehmen bildet.

CONSOB warnt private Nutzer

Für private Nutzer hat CONSOB eine separate Warnung herausgegeben. Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass einige Anbieter nach Dezember nicht mehr in Italien tätig sein dürfen. Wer keine Informationen zu den MiCA-Plänen seines Anbieters erhält, sollte laut der Behörde selbst nachfragen oder erwägen, sein Geld zurückzufordern.

Auch auf EU-Ebene spielt dieses Thema eine Rolle. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde veröffentlichte am selben Tag eine Erklärung, in der es heißt, dass nationale Übergangszeiträume nicht automatisch zu einer MiCA-Lizenz führen. Die europäische Aufsichtsbehörde betont, dass Länder zwar vorübergehenden Fortbestand erlauben dürfen, diese Perioden jedoch endlich sind und Unternehmen, die keine Lizenz erhalten, möglicherweise schließen müssen.

Mit der strengen Frist zeigt Italien, dass es den Spielraum innerhalb der MiCA nicht vollständig ausschöpft, sondern sogar verkürzt. Dadurch entsteht für Unternehmen und Nutzer eine Phase der Unsicherheit. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob der Sektor bereit für diesen neuen Schritt ist oder ob ein Teil der Anbieter doch noch aussteigt.

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