Ein Bundesrichter in New York hat eine Patentklage gegen Uniswap abgewiesen. Die mit Bancor verbundenen Parteien warfen der DeFi-Plattform Patentverletzung vor, aber das Gericht entschied, dass es sich bei den betreffenden Patenten vorwiegend um abstrakte Ideen handelt, die nicht unter das US-Patentrecht fallen.

Verfahrenssieg für Uniswap

Richter John G. Koeltl vom Bundesgericht im südlichen Bezirk von New York gab dem Antrag von Uniswap statt, die Klage abzuweisen. Die Klage war von der Bprotocol Foundation und LocalCoin Ltd. gegen Universal Navigation Inc. und die Uniswap Foundation erhoben worden.

Das Gericht stellte fest, dass die Patente im Wesentlichen die Berechnung von Wechselkursen für Kryptotransaktionen betreffen. Dies wird rechtlich als abstrakte Idee angesehen. Damit erfüllen die Ansprüche nicht den sogenannten Zwei-Stufen-Test des US-Obersten Gerichtshofs, der darüber entscheidet, ob eine Erfindung tatsächlich für den patentrechtlichen Schutz in Frage kommt.

Dennoch ist der Fall noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Richter wies die Klage ohne Vorurteil ab. Das bedeutet, dass die Kläger 21 Tage Zeit haben, eine angepasste Klage einzureichen. Wenn Sie dem Ganzen nicht rechtzeitig nachkommen, wird die Zurückweisung rechtskräftig.

Uniswap-Gründer Hayden Adams kommentierte kurz nach dem Urteil auf X: „Ein Anwalt sagte mir gerade, dass wir gewonnen haben.“

Worum ging es in dem Konflikt?

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Patente auf sogenannte automatische Market Maker mit konstanten Produkten. Dieser Mechanismus bildet die Grundlage vieler dezentraler Börsen. Anstelle eines traditionellen Orderbuchs bestimmen Algorithmen und Liquiditätspools automatisch den Preis von Token.

Bancor behauptete, dass Uniswap ohne Genehmigung patentierte Technologie zur automatisierten Preisfestsetzung und zum Management von Liquiditätspools nutzte.

Die Antragsteller argumentierten, dass die Anwendung über Blockchain und Smart Contracts das System technisch genug mache, um als Erfindung zu gelten. Doch dem folgte der Richter nicht. Laut Koeltl wird vorhandene Blockchain- und Smart-Contract-Technologie auf vorhersehbare Weise eingesetzt, um ein wirtschaftliches Problem zu lösen. Dies sei laut ständiger Rechtsprechung unzureichend, um eine abstrakte Idee in ein patentierbares Produkt zu verwandeln.

Zudem stellte das Gericht fest, dass die Kläger nicht ausreichend darlegten, dass tatsächlich eine Verletzung vorlag. So konnten sie nicht konkret nachweisen, dass der öffentlich zugängliche Code von Uniswap die in den Patenten genannte spezifische Reservierungs-Konstante enthält.

Auch die Anschuldigungen bewusster oder induzierter Verletzung wurden abgewiesen, da nicht plausibel war, dass Uniswap vor der Klage über die Patente informiert war.

Bis auf Weiteres stellt das Urteil vor allem eine wichtige Entwicklung in der breiteren Diskussion über Patente zu grundlegenden DeFi-Mechanismen dar. Ob die Kläger mit einer geänderten Klage erneut vor Gericht ziehen werden, wird sich in den kommenden Wochen ergeben.

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