Das Europäische Parlament hat beschlossen, die Arbeit an dem Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten wieder aufzunehmen.

Mitglieder der Delegation für internationalen Handel kamen am Mittwoch zusammen und stimmten dafür, das Verfahren rund um die sogenannten Turnberry-Vorschläge wieder aufzunehmen. Eine erste Abstimmung könnte bei der Sitzung am 24. Februar erfolgen.

Turnberry-Vereinbarung wieder auf dem Tisch

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Parlaments und Berichterstatter für die US-Handelsgespräche, erklärte, dass eine Mehrheit der Schattenberichterstatter des Ausschusses sich entschieden habe, die beiden Gesetzesentwürfe zur Umsetzung des Turnberry-Abkommens erneut in Betracht zu ziehen.

Der Ausschuss möchte die Dokumente zügig voranbringen, vorausgesetzt, die Vereinigten Staaten respektieren die territoriale Integrität und Souveränität der EU-Mitgliedstaaten und halten sich an die Bedingungen des Turnberry-Abkommens, so Lange in einer Erklärung aus Brüssel.

Als Teil der Wiederaufnahme wurde vereinbart, dass die Gesetzgebung automatische Suspendierungsklauseln enthält, die die gewährten Zollvergünstigungen aussetzen, sobald die wesentlichen Sicherheitsinteressen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten, etwa ihre territoriale Integrität, bedroht sind.

Hintergrund des Abkommens und geopolitische Spannungen

Die Turnberry-Vereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten wurde im Juli 2025 politisch vereinbart und in einem gemeinsamen Rahmenabkommen ausgearbeitet, das im August letzten Jahres veröffentlicht wurde. Die Europäische Kommission legte daraufhin zwei Vorschläge vor, um Teile dieses Abkommens in EU-Recht umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die Senkung der Einfuhrzölle für US-Produkte.

Der Prozess kam jedoch ins Stocken, nachdem der amerikanische Präsident Donald Trump im letzten Monat mit Gegenmaßnahmen in Bezug auf Grönland, ein autonomes Gebiet Dänemarks, drohte. Diese Drohung rief bei europäischen Politikern große Empörung hervor und führte zur vorläufigen Aussetzung des Genehmigungsverfahrens im Europäischen Parlament.

Trump zog seine harschen Äußerungen später zurück, woraufhin die europäische Parlamentspräsidentin Roberta Metsola konkrete Schritte unternahm, um den Prozess wieder in Gang zu bringen. Diese Entwicklung ermöglichte es dem Handelsausschuss, die Wiederaufnahme der Gesetzgebungsarbeit zu beschließen.

Auswirkungen auf die Märkte

Auf den Finanzmärkten wird die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das Handelsdossier wieder aufzunehmen, positiv aufgenommen. Investoren hoffen, dass die Wiederaufnahme der Gespräche letztendlich zu weniger Handelsbarrieren und niedrigeren Importkosten führt.

Vor allem exportorientierte Unternehmen in Deutschland und den Niederlanden könnten von einem stabileren transatlantischen Handelsklima profitieren. Gleichzeitig bleiben Marktteilnehmer wachsam, da politische Gegenwinde oder neue US-Forderungen den Verlauf dennoch verzögern könnten.

Kritik und Meinungsverschiedenheiten unter den EU-Abgeordneten

Obwohl die Wiederaufnahme einen Fortschritt darstellt, ist dies keine Garantie dafür, dass das Abkommen problemlos vom Parlament genehmigt wird. Es bleibt heftige Kritik unter einigen Abgeordneten, insbesondere hinsichtlich des Gleichgewichts der Zollsenkungen.

So hat sich die USA verpflichtet, nahezu alle Einfuhrzölle auf europäische Produkte zu senken, während der US-Export in vielen Fällen nach wie vor höhere Zölle unterliegt. Europäische Stahl- und Aluminiumproduzenten sind beispielsweise mit einem Aufschlag von 50 Prozent konfrontiert, was innerhalb der EU für Unmut sorgt.

Darüber hinaus gibt es innerhalb der parlamentarischen Fraktionen Differenzen über die rechtlichen Sicherheiten in den Gesetzesentwürfen. Einige Gruppen wollen zusätzliche „Anti-Erpressungs“-Mechanismen einfügen, damit das Abkommen bei Bedrohungen oder neuen Handelsdrohungen der USA ausgesetzt werden kann.

Andere, wie die größte Fraktion der Europäischen Volkspartei, drängen auf eine zügige Genehmigung, um Unsicherheiten für die europäische Industrie zu verringern.

Nächste Schritte zur Plenarabstimmung

Wenn der Handelsausschuss am 24. Februar den wiederaufgenommenen Vorschlägen zustimmt, ist eine Abstimmung im gesamten Europäischen Parlament wahrscheinlich im März. Erst danach kann die EU mit der formellen Einführung der Zollsenkungen gegenüber Washington beginnen.

Die Entwicklungen rund um dieses Handelsabkommen werden nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch verfolgt. Das Abkommen könnte richtungsweisend für die zukünftige transatlantische Beziehung sein, gerade jetzt, da Spannungen in geopolitischen Fragen wie Sicherheit und Wettbewerb erneut im Vordergrund stehen.

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