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Die Deutsche Bank beantragt Genehmigung für Krypto-Verwahrungsdienst

Die Deutsche Bank hat bei den Aufsichtsbehörden eine Genehmigung beantragt, um eine Verwahrdienstleistung für digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen anbieten zu können. Dieser Schritt ist Teil einer breiteren Strategie, die Gebühreneinnahmen der Unternehmensbank der Deutschen Bank zu erhöhen, wie David Lynne, Leiter der Abteilung für Handelsbanking, am Dienstag auf einer Konferenz erklärte.

„Wir erweitern unsere digitalen Vermögenswerte und Verwahrungsdienstleistungen“, sagte Lynne. „Wir haben gerade unseren Antrag bei der Bafin für die digitale Vermögenslizenz eingereicht“, fügte er hinzu und bezog sich dabei auf die deutsche Wertpapieraufsicht.

Dieser Schritt spiegelt die Bemühungen des Investmentarms der Deutschen Bank, der DWS Group, wider, die Einnahmen aus Angeboten, die an Kryptowährungen gekoppelt sind, zu erweitern.

Erste Schritte zur Verwahrung digitaler Vermögenswerte im Jahr 2020

Die Geschäftsbankdivisionen der Deutschen Bank deuteten Ende 2020 erstmals Pläne zur Einführung der Verwahrung digitaler Vermögenswerte an, gaben jedoch nie bekannt, wann sie den Service starten wollten. Die Abteilung wurde damals von Stefan Hoops geleitet, wobei Lynne die Leitung vor einem Jahr übernahm, als Hoops als CEO zur DWS stieß.

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