Ein Bundesrichter in New Jersey hat den Versuch von Coinbase, eine Sammelklage von Aktionären abzuweisen, zurückgewiesen. Die Aktionäre beschuldigen Coinbase, die Wahrscheinlichkeit unterschätzt zu haben, dass die Börse von der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) verklagt werden könnte.
Richter Brian Martinotti entschied am 5. September, dass genügend Beweise vorliegen, um die Klage weiterzuführen. Der Fall konzentriert sich auf die angebliche Irreführung durch Coinbase und seine Führungskräfte, die ein zu optimistisches Bild der Wahrscheinlichkeit einer SEC-Durchsetzungsmaßnahme gezeichnet haben sollen. Coinbase habe wiederholt betont, dass die gehandelten Krypto-Assets keine Wertpapiere seien, was laut den Aktionären irreführend gewesen sei.
Schwerer Verlust für Aktionäre
Am 6. Juni 2023 reichte die SEC eine Zivilklage gegen Coinbase ein, in der dem Unternehmen vorgeworfen wird, als nicht registrierte Wertpapierbörse operiert zu haben. Am selben Tag stürzte der Aktienkurs von Coinbase um 12 % ab. Richter Martinotti stellte fest, dass die Aktionäre zu Recht behaupteten, von Coinbases positiven Aussagen über rechtliche Risiken in die Irre geführt worden zu sein.
In seinem 50-seitigen Urteil stellte der Richter auch fest, dass die Aktionäre Ansprüche hinsichtlich der Risiken geltend machen können, dass Kunden im Falle einer Insolvenz von Coinbase ihre Vermögenswerte verlieren könnten. Dies wurde nach einem Aktienkursrückgang von 26 % am 11. Mai 2022 deutlich, nachdem das Unternehmen vor zusätzlichen Risiken und enttäuschenden Quartalsergebnissen gewarnt hatte.
Verteidigung von Coinbase
Coinbase reagierte auf das Urteil mit der Aussage, dass sie Vertrauen in die Fakten und das Gesetz hätten und ihre Sache verteidigen würden. Der Richter wies jedoch einige andere Ansprüche zurück, darunter die Behauptung, dass Coinbase Eigenhandel betrieben habe, was das Unternehmen bestritt.
Hintergrund der Klage
Die vorgeschlagene Sammelklage, angeführt vom schwedischen Pensionsfonds Sjunde AP-Fonden, umfasst Aktionäre, die zwischen dem 14. April 2021 und dem 5. Juni 2023 Aktien von Coinbase hielten. Die Klage folgt auf einen früheren Versuch von Coinbase, eine andere SEC-Klage abzuweisen, die im März 2024 von einem Bundesrichter in Manhattan abgelehnt wurde.
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