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Europäische Kryptounternehmen müssen ihre Dienstleistungen für bestimmte Stablecoins anpassen. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA will verhindern, dass Anleger über Handelsplattformen weiterhin Zugang zu digitalen Coins haben, die nicht den Vorgaben der europäischen Kryptoverordnung MiCA entsprechen. Für Inhaber dieser Stablecoins könnte das bedeuten, dass sie künftig keine weiteren Bestände mehr kaufen können und ihre Guthaben umtauschen oder transferieren müssen.
Die Europäische Union stellt strengere Anforderungen an Stablecoins. Diese Coins sollen ihren Wert beispielsweise an den US-Dollar oder den Euro koppeln. Sie werden häufig genutzt, um schnell zwischen verschiedenen Kryptowährungen zu handeln, ohne zuvor Geld auf ein Bankkonto zu überweisen.
Die europäische Kryptoverordnung MiCA stellt besondere Anforderungen an die Emittenten dieser Coins. Nicht jeder Stablecoin erfüllt diese Vorgaben. Europäische Kryptodienstleister dürfen daher nicht ohne Weiteres Dienstleistungen anbieten, mit denen Kunden ihre Bestände an solchen Coins ausbauen können.
Nach der beschriebenen Übergangsregelung müssen Kryptounternehmen die betroffenen Dienstleistungen spätestens zum 8. Januar 2027 eingestellt haben. Damit gilt eine klare Frist für Aktivitäten, die nicht mit den europäischen Vorgaben vereinbar sind.
Kryptobörsen müssen deshalb ihr Handelsangebot und ihre Dienstleistungen überprüfen. Stablecoins, die nicht den MiCA-Vorgaben entsprechen, dürfen nicht im selben Umfang verfügbar bleiben wie zugelassene Alternativen.
Entscheidend ist vor allem die Unterscheidung zwischen Kauf und Verkauf. Handelsplattformen müssen verhindern, dass Kunden neue Positionen eröffnen oder bestehende ausbauen. Bestimmte Transaktionen können während der Übergangsfrist weiterhin zulässig sein, sofern sie ausschließlich dem Abbau bestehender Positionen dienen.
Dazu zählen etwa der Verkauf oder der Umtausch von Stablecoins. Auch der Transfer von Guthaben kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich bleiben. So können Kunden ihre Bestände abbauen, ohne zu einem bestimmten Zeitpunkt handeln zu müssen.
Die Maßnahmen betreffen zudem nicht nur den Handel an Kryptobörsen. Auch Anbieter von Verwahr-, Transfer-, Beratungs- und Vermögensverwaltungsdiensten müssen prüfen, ob ihre Angebote unter die Einschränkungen fallen.
Wer Stablecoins hält, muss nicht davon ausgehen, dass diese Coins dadurch wertlos werden oder sofort vom Markt verschwinden. Die europäischen Vorgaben richten sich in erster Linie an Kryptounternehmen und deren Dienstleistungen innerhalb der EU.
Dennoch können die Folgen spürbar sein. Eine Kryptobörse kann beispielsweise einen Stablecoin aus ihrem Handelsangebot nehmen, weitere Käufe sperren oder Kunden auffordern, ihre Guthaben rechtzeitig umzutauschen.
Betroffen ist allerdings nicht jeder Stablecoin. Coins, die den europäischen Vorschriften entsprechen, können weiterhin verfügbar bleiben. Welche Möglichkeiten Kunden im Einzelfall haben, hängt vom jeweiligen Stablecoin und vom Kryptodienstleister ab.
Die neue Frist knüpft an frühere Maßnahmen der europäischen Aufsichtsbehörden an. Bereits im Januar 2025 wurden Kryptounternehmen aufgefordert, ihre Dienstleistungen für nicht zugelassene Stablecoins anzupassen. Die Umstellung auf die neuen Regeln erfolgt damit in mehreren Phasen.
Für Anleger ist vor allem wichtig, welche Stablecoins ihre Handelsplattform weiterhin unterstützt und wie lange Verkäufe, Umtausch oder Transfers noch möglich sind. Kryptounternehmen müssen darüber klar informieren, damit Kunden wissen, welche Folgen die europäischen Vorgaben für ihre Guthaben haben.
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