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Griechenland plant neue Steuerregeln für Kryptoanleger. Gewinne aus dem Verkauf von Coins sollen künftig besteuert werden. Zugleich ist ein Freibetrag vorgesehen, der kleinere Anleger entlasten soll. Auch Einnahmen aus Staking und dem Verleihen von Kryptowährungen fallen unter die Pläne. Die Vorschläge sollen mehr Klarheit über die steuerliche Behandlung digitaler Vermögenswerte schaffen.

Griechenland plant zehn Prozent Steuer auf Kryptogewinne

Nach dem Vorschlag will Griechenland Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen mit zehn Prozent besteuern. Vorgesehen ist außerdem ein jährlicher Freibetrag von 500 Euro.

Anleger müssten damit auf die ersten 500 Euro ihrer realisierten Kryptogewinne keine Steuern zahlen. Nur für den darüber hinausgehenden Betrag würde der geplante Steuersatz von zehn Prozent gelten.

Bemerkenswert ist, dass der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere zunächst keine Steuer auslösen soll. Wer etwa Bitcoin (BTC) gegen Ethereum (ETH) tauscht, müsste dem Vorschlag zufolge zu diesem Zeitpunkt keine Steuer auf einen möglichen Gewinn zahlen.

Steuerpflichtig würde der Gewinn erst, wenn ein Anleger seine Kryptowährungen verkauft und ihn damit tatsächlich realisiert. Die griechische Regierung unterscheidet somit zwischen dem Handel mit Coins untereinander und ihrem Umtausch in herkömmliche Währungen.

Auch Staking und das Verleihen von Kryptowährungen sollen besteuert werden

Die Pläne beschränken sich nicht auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen. Auch Einnahmen aus Staking und dem Verleihen von Kryptowährungen sollen mit zehn Prozent besteuert werden.

Beim Staking binden Anleger ihre Coins oder stellen sie zur Verfügung, um ein Blockchain-Netzwerk zu unterstützen. Dafür können sie eine Vergütung erhalten. Wer Kryptowährungen verleiht, erhält in der Regel ebenfalls eine Vergütung für die Bereitstellung seiner digitalen Vermögenswerte.

Für beide Einnahmequellen will die griechische Regierung klarere Steuerregeln schaffen. Die neuen Vorgaben würden damit nicht nur aktive Händler betreffen, sondern auch Anleger, die mit ihren bestehenden Kryptobeständen Erträge erzielen.

Darüber hinaus enthält der Vorschlag Bestimmungen für Kryptowährungen, die durch eine Erbschaft oder Schenkung übertragen werden. Dafür muss ihr Wert zum maßgeblichen Zeitpunkt ermittelt werden, um die Steuer auf dieser Grundlage berechnen zu können.

Neue Kryptosteuer noch nicht beschlossen

Die vorgeschlagene Kryptosteuer ist Teil umfassenderer Änderungen am griechischen Steuersystem. Die Regierung prüft dabei auch Anpassungen bei der Einziehung von Steuerschulden.

Die Pläne sind noch nicht endgültig beschlossen. Interessierte können sich bis zum 22. Oktober 2026 im Rahmen einer öffentlichen Konsultation dazu äußern.

Anschließend folgen die weiteren Beratungen über den Vorschlag. Voraussichtlich wird sich das griechische Parlament Anfang November mit den neuen Regeln befassen.

Für Kryptoanleger kommt es vor allem darauf an, welche Regelungen letztlich verabschiedet werden. Der geplante Steuersatz von zehn Prozent, der Freibetrag von 500 Euro und der steuerfreie Tausch zwischen Kryptowährungen könnten erheblichen Einfluss auf ihre Anlageentscheidungen haben.

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