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Steuerbehörden erhalten ab dem kommenden Jahr deutlich mehr Informationen über Kryptoanleger. Große Kryptobörsen müssen Kundendaten und Transaktionen melden, anschließend können Staaten diese Informationen untereinander austauschen. Eine auffällige Lücke bleibt dennoch.
Aus einer neuen Analyse von Chainalysis geht hervor, dass vor allem Krypto-Bestände in eigenen Wallets und Aktivitäten über DeFi nur schwer automatisch erfasst werden können. Für Anleger wird der Unterschied zwischen dem Handel über eine Kryptobörse und direkten Transaktionen auf der Blockchain damit immer wichtiger.
Im Mittelpunkt steht das Crypto-Asset Reporting Framework, kurz CARF. Das internationale Regelwerk der OECD soll Steuerbehörden einen deutlich besseren Überblick über Krypto-Bestände und Transaktionen verschaffen.
Das Prinzip ähnelt dem Verfahren, das bei Banken schon länger üblich ist. Kryptobörsen und andere Dienstleister, die unter CARF fallen, müssen Daten über Kunden und Transaktionen erfassen. Diese Informationen können anschließend an die Steuerbehörde des Landes übermittelt werden, in dem die betreffende Person steuerpflichtig ist.
Für die meisten teilnehmenden Länder beginnt der internationale Austausch dieser Daten im Jahr 2027.
Wer Bitcoin (BTC) oder Ethereum (ETH) über eine große zentrale Kryptobörse kauft und verkauft, dürfte es dadurch schwerer haben, außerhalb des Blickfelds des Fiskus zu bleiben. Die Börse kennt schließlich die Identität ihrer Kunden und verfügt über Daten zu deren Handelsaktivitäten.
Chainalysis betont, dass gerade dieser Teil des Kryptomarkts vergleichsweise leicht zu kontrollieren ist. Ein großer Teil des Handels findet intern auf zentralen Börsen statt, und diese Plattformen wissen in der Regel, wer ihre Kunden sind.
Anders sieht es aus, wenn Krypto von einer Börse abgezogen und in eine eigene Wallet übertragen wird.
Ein Anleger kann aus einer solchen Wallet heraus etwa auf einer DeFi-Plattform handeln, Staking-Erträge erhalten oder Krypto direkt an eine andere Person senden. In solchen Fällen gibt es nicht immer eine zentrale Kryptobörse, die sämtliche Daten sammeln und weiterleiten kann.
Genau dort sieht Chainalysis eine große Lücke.
Das Unternehmen schätzt, dass im Jahr 2025 weltweit mindestens 457 Milliarden Dollar an potenziell steuerrelevanten Aktivitäten direkt auf sechs großen Blockchains stattfanden. Davon lagen lediglich 14 Prozent im praktischen Erfassungsbereich von CARF.
Diese 457 Milliarden Dollar sollten allerdings mit Vorsicht eingeordnet werden. Es handelt sich nicht um unbezahlte Steuern. Chainalysis berücksichtigt unter anderem realisierte Gewinne, Einnahmen aus Mining, Staking und Lending sowie Zahlungen mit Krypto. Zudem unterscheiden sich die Steuervorschriften von Land zu Land.
Für Kryptoanleger ist dieser Unterschied entscheidend.
Eine Transaktion aus einer eigenen Wallet kann zwar außerhalb der automatischen CARF-Meldung liegen, ist damit aber nicht automatisch verborgen. Öffentliche Blockchains speichern Transaktionen dauerhaft.
Chainalysis weist zudem darauf hin, dass Steuerbehörden Blockchain-Analysen einsetzen können, um Geldflüsse zwischen Wallets nachzuverfolgen und Aktivitäten auf ausländischen oder dezentralen Plattformen zu prüfen.
Das größte Problem für Steuerbehörden besteht daher oft nicht darin, die Transaktion zu finden, sondern den vollständigen Zusammenhang zu rekonstruieren.
Kauft jemand etwa Bitcoin bei Börse A, überträgt sie in eine eigene Wallet und verkauft sie Jahre später bei Börse B, kann Börse B den Verkauf melden. Sie weiß aber möglicherweise nicht, zu welchem Preis die Bitcoin ursprünglich gekauft wurden. Laut Chainalysis können dadurch Lücken bei der Berechnung von Gewinnen und Verlusten entstehen.
Auch frühere Transaktionen fallen nicht nachträglich automatisch unter CARF. Das System gilt nicht rückwirkend.
Für Anleger bedeutet die Einführung von CARF daher vor allem, dass Kryptobörsen für Steuerbehörden immer weniger ein blinder Fleck bleiben. Eigene Wallets und DeFi sind komplexer. Doch auch dort gilt: Wer außerhalb der automatischen Meldung bleibt, ist nicht automatisch unsichtbar oder von der Steuer befreit.
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