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Der Rechtsstreit zwischen Elon Musk und der Europäischen Union nimmt eine bemerkenswerte neue Wendung. Die US-Regierung will sich offiziell in das Verfahren einschalten, mit dem Musk und seine Plattform X eine europäische Millionenstrafe zu Fall bringen wollen.
Washington wirft Brüssel vor, seine Zuständigkeiten zu weit auszulegen und amerikanische Unternehmen zu treffen, die nach Auffassung der USA nicht unter die europäische Gerichtsbarkeit fallen. Damit wächst der Streit um X zu einer grundsätzlicheren Auseinandersetzung heran: Es geht nun darum, wie weit Europas Macht über große US-Technologiekonzerne reicht.
Das US-Justizministerium hat beim Gericht der Europäischen Union beantragt, sich in die Verfahren von X und Musk gegen die Europäische Kommission einschalten zu dürfen.
Im Kern geht es um eine Geldbuße von 120 Millionen Euro, die die Europäische Kommission im Dezember 2025 gegen X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängte. X Internet und X Holdings zogen daraufhin vor Gericht, um den Beschluss ganz oder teilweise für nichtig erklären zu lassen. Die Klage wurde im Februar eingereicht.
Die Vereinigten Staaten beziehen dabei klar Stellung zugunsten von Musk und X. Nach Ansicht des US-Ministeriums versucht Brüssel, seine Regulierungsmacht auf amerikanische Unternehmen auszuweiten. Betroffen seien Firmen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fielen.
„Wir werden nicht hinnehmen, dass die Europäische Kommission ihre Regeln überdehnt, um amerikanische Innovationstreiber und Wachstumsmotoren unter Kontrolle zu bringen“, sagt Brett Shumate, Leiter der Civil Division im US-Justizministerium.
Besonders kritisch sieht die US-Regierung, wie die Europäische Kommission bestimmt, welche Unternehmen für digitale Dienste verantwortlich gemacht werden können. Washington argumentiert, Brüssel ignoriere dabei getrennte Unternehmensstrukturen. Zudem beziehe die Kommission sogar Musk persönlich sowie weitere Unternehmen in seinem Besitz in die Bewertung ein.
Nach Auffassung der USA könnte das weit über X hinausreichen. Viele der sehr großen Onlineplattformen, die unter den europäischen DSA fallen, haben letztlich eine amerikanische Muttergesellschaft.
Die Europäische Kommission verhängte die Geldbuße, nachdem sie festgestellt hatte, dass X in drei Punkten gegen seine Transparenzpflichten aus dem DSA verstoßen hatte. Dabei ging es um den blauen Haken für verifizierte Accounts, das Werberegister der Plattform und den Zugang von Forschern zu öffentlichen Daten. Es war die erste formelle Entscheidung, in der die Kommission einen Verstoß gegen den DSA feststellte.
Besonders umstritten ist der blaue Haken. Nutzer können bei X für einen verifizierten Status zahlen, während nach Ansicht Brüssels nicht tatsächlich überprüft wird, wer hinter dem jeweiligen Account steht. Die Europäische Kommission hält den Haken daher für potenziell irreführend.
Auch das Werberegister sei nicht transparent genug. Außerdem warf die Kommission X vor, Forschern unnötige Hürden in den Weg zu legen, wenn diese Zugang zu öffentlichen Daten der Plattform erhalten wollten.
X greift mehrere Teile dieses Beschlusses an. Aus dem offiziellen EU-Verfahrensregister geht unter anderem hervor, dass das Unternehmen der Kommission eine falsche Auslegung des Begriffs „Anbieter“ im DSA vorwirft. Zudem bestreitet X die Feststellungen zum blauen Haken, zum Datenzugang und zum Werberegister.
Die Einmischung der USA verleiht dem Verfahren eine größere internationale Dimension. Washington argumentiert, die Art und Weise, wie Brüssel die Verantwortung innerhalb von Musks Konzern festlege, könne mit etablierten Grundsätzen territorialer Zuständigkeit kollidieren. Auch getrennte Unternehmensstrukturen könnten dadurch infrage gestellt werden.
Die Europäische Kommission hält vorerst an ihrer Durchsetzung des DSA fest. Zugleich hat Brüssel im Juli einen Aktionsplan von X akzeptiert, mit dem die Plattform mehrere Mängel beheben soll. X sagte unter anderem zu, sein Werberegister zu verbessern und Forschern einen besseren Zugang zu öffentlichen Daten zu gewähren. Die Maßnahmen müssen innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden und werden anschließend extern überprüft.
Das Gerichtsverfahren läuft damit weiter. X und Musk wollen erreichen, dass der europäische Beschluss ganz oder teilweise aufgehoben wird. Die Vereinigten Staaten wollen dem Gericht nun darlegen, warum die US-Regierung der Ansicht ist, dass Brüssels Anwendung seiner Regeln auch Folgen für andere amerikanische Technologieunternehmen haben kann.
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