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Krypto ohne zusätzliche Kontrollen zu versenden, wird in Südkorea deutlich schwieriger. Das Land streicht die Untergrenze für die sogenannte Crypto Travel Rule. Damit fallen künftig auch kleine Transaktionen zwischen registrierten Kryptoplattformen unter die Informationspflicht.
Auch wer Krypto an eine ausländische Börse oder die eigene Wallet sendet, muss mit strengeren Prüfungen rechnen. In bestimmten Fällen darf eine Plattform eine Transaktion sogar ablehnen. Die Regierung will so verhindern, dass Kriminelle große Geldströme in kleinere Beträge aufteilen, um Kontrollen gegen Geldwäsche zu umgehen.
Derzeit gilt die Crypto Travel Rule in Südkorea nur für Transaktionen ab 1 Million Won, umgerechnet rund 700 Dollar. Das südkoreanische Kabinett hat neuen Regeln zugestimmt, mit denen diese Schwelle vollständig entfällt.
Die Travel Rule verpflichtet Kryptoplattformen, Angaben zum Absender und Empfänger einer Transaktion zu erfassen. So lassen sich Finanzströme besser nachverfolgen und verdächtige Transaktionen schneller erkennen.
Künftig gilt diese Pflicht also auch, wenn jemand Krypto im Wert von weniger als 1 Million Won versendet. Fehlen wichtige Angaben zum Absender oder Empfänger, kann eine Plattform zusätzliche Informationen anfordern. Werden sie nicht vorgelegt, darf die Transaktion abgelehnt werden.
Warum Südkorea die Schwelle streichen will, zeigt ein Beispiel der Financial Intelligence Unit (FIU). Ein Nutzer zahlte rund 200 Millionen Won bei einer Kryptobörse ein und kaufte damit den Stablecoin USDT.
Anschließend wurde das Geld über insgesamt 216 einzelne Auszahlungen von der Plattform abgezogen. Jede Auszahlung blieb unter der Schwelle von 1 Million Won und fiel damit nicht unter die bestehende Travel Rule.
Genau diese Lücke will die Regierung nun schließen. Durch die vollständige Streichung der Untergrenze müssen künftig auch solche kleinen Transaktionen geprüft werden.
Die neuen Regeln gehen über Transaktionen zwischen südkoreanischen Kryptoplattformen hinaus. Auch Transfers an ausländische Kryptobörsen und eigene Wallets rücken stärker in den Fokus der Aufsicht.
Das bedeutet nicht, dass Südkoreaner künftig keine Krypto mehr an ihre eigene Wallet senden dürfen. Kryptoplattformen müssen jedoch genauer prüfen, wohin das Geld fließt und welches Risiko von der empfangenden Partei ausgeht.
Transfers an ausländische Kryptobörsen, die als risikoarm gelten, können erlaubt werden. Für andere ausländische Plattformen und eigene Wallets können zusätzliche Bedingungen gelten. Solche Transaktionen können in vielen Fällen ausgeführt werden, wenn sich feststellen lässt, dass Absender und Empfänger dieselbe Person sind.
Wird eine Gegenpartei als Hochrisikoakteur eingestuft, kann der Transfer blockiert werden.
Darüber hinaus müssen südkoreanische Kryptounternehmen Systeme einführen, um verdächtige Transaktionen an ausländische Börsen und eigene Wallets zusätzlich zu überprüfen. Diese erweiterte Überwachung greift ab Beträgen von 10 Millionen Won.
Nach Angaben der Behörden werden ausländische Kryptoplattformen und persönliche Wallets immer häufiger genutzt, um bestehende Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung zu umgehen. Lokale Kryptounternehmen müssen daher künftig nicht nur auf den Betrag achten, sondern auch auf Ziel und Risiko einer Transaktion.
Die Verschärfung betrifft nicht nur Kryptobelegende. Auch Unternehmen, die in Südkorea Kryptodienste anbieten, müssen strengere Vorgaben erfüllen.
Die Aufseher prüfen künftig unter anderem die finanzielle Lage dieser Unternehmen, ihr Personal, ihre technische Infrastruktur und ihre internen Kontrollsysteme. Auch Großaktionäre rücken stärker in den Fokus der Aufsicht.
Die strengeren Registrierungsvorgaben für Kryptounternehmen treten am 20. August in Kraft. Bestehende Anbieter erhalten bei bestimmten Anforderungen an Finanzen, Personal, Infrastruktur und interne Kontrollen noch ein zusätzliches Jahr, um die neuen Regeln umzusetzen.
Die Ausweitung der Crypto Travel Rule folgt später. Diese Maßnahmen treten sechs Monate nach der offiziellen Bekanntmachung des Dekrets in Kraft.
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