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Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat einen Fonds genehmigt, der ausschließlich in Bitcoin (BTC) investiert. Auch Privatanleger erhalten Zugang.

Damit erweitert die Schweiz den Zugang zu Kryptowährungen über traditionelle Finanzinstitute. Die Aufsicht warnt allerdings vor den Risiken.

Bitcoin-Fonds erhält Ausnahmegenehmigung

Der Fonds darf sein gesamtes Vermögen in Bitcoin anlegen. Das ist ungewöhnlich, da Investmentfonds ihre Anlagen normalerweise streuen müssen, um Risiken zu begrenzen.

Die FINMA hat für diesen Fonds eine Ausnahme zugelassen. Der Fondsmanager muss deshalb keine anderen Anlagen halten.

Der Wert des Fonds hängt damit vollständig vom Bitcoin-Kurs ab. Bei einem Kursanstieg profitieren die Anleger, ein starker Rückgang kann jedoch erhebliche Verluste verursachen.

Privatanlegern bietet der Fonds eine neue Möglichkeit, in Bitcoin zu investieren. Statt die Kryptowährung selbst zu kaufen und zu verwahren, können sie ein reguliertes Anlageprodukt nutzen.

Schweiz erweitert Zugang zu Kryptoanlagen

Die Genehmigung knüpft an frühere Entwicklungen in der Schweiz an. Bereits 2021 hatte die FINMA einen Kryptofonds zugelassen, der allerdings ausschließlich qualifizierten Anlegern offenstand.

Die neue Genehmigung geht darüber hinaus: Nun können auch Privatanleger investieren.

Die Schweiz gehört bei der Regulierung digitaler Vermögenswerte seit Langem zu den Vorreitern. Die Genehmigung bedeutet jedoch nicht, dass Fondsmanager ohne Weiteres Bitcoin-Produkte anbieten dürfen.

Sie müssen weiterhin strenge Anforderungen an Risikomanagement, Aufsicht und die sichere Verwahrung von Kryptowährungen erfüllen. Gerade die Verwahrung ist entscheidend: Gehen digitale Schlüssel verloren oder sind sie unzureichend geschützt, können auch die Bitcoin-Bestände verloren gehen.

FINMA warnt weiter vor Bitcoin-Risiken

Der Genehmigung gingen verschärfte Schweizer Richtlinien für Kryptoanlagen voraus, die am 12. Januar 2026 in Kraft traten.

Zudem verpflichtet das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Finanzinstitute dazu, Anleger klar über die Risiken ihrer Produkte zu informieren.

Bei einem Fonds, der ausschließlich in Bitcoin investiert, ist das besonders wichtig. Anders als bei einem breit gestreuten Investmentfonds lassen sich Verluste nicht durch andere Anlagen ausgleichen.

Der Bitcoin-Kurs kann zudem innerhalb kurzer Zeit stark schwanken. Anleger können deshalb auch unter Aufsicht der FINMA einen erheblichen Teil ihres eingesetzten Kapitals verlieren.

Die Genehmigung bedeutet daher nicht, dass die FINMA Bitcoin als sichere Anlage einstuft. Die Aufsicht lässt den Fonds im Rahmen der bestehenden Finanzmarktregeln zu. Die Risiken tragen weiterhin die Anleger.

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