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Disclaimer: Dieser Artikel ist eine Pressemitteilung, und Newsbit ist nicht verantwortlich für den Inhalt, die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dieser Artikel stellt keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen oder Presales sind mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich des Risikos, Ihre gesamte Einlage zu verlieren. Führen Sie stets eigene Recherchen durch, bevor Sie Investitionsentscheidungen treffen.


Bitcoin ist in Deutschland längst kein exotisches Nischenprodukt mehr. Unternehmen können Kryptowerte grundsätzlich annehmen, große Börsen arbeiten mit regulierten Verwahr- und Handelsmodellen, und mit MiCA hat die Europäische Union inzwischen einen umfangreichen Rechtsrahmen für den Kryptomarkt geschaffen. Wer deshalb davon ausgeht, Bitcoin müsse sich ebenso problemlos für Einzahlungen bei einem in Deutschland lizenzierten Online-Casino verwenden lassen, stößt allerdings auf eine klare regulatorische Grenze.

Bei Glücksspielangeboten mit deutscher Erlaubnis gelten andere Vorgaben als bei einem gewöhnlichen Online-Shop oder einem Krypto-Zahlungsdienst. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, verlangt, dass Ein- und Auszahlungen über eindeutig zuordenbare Zahlungskonten laufen. Direkte Einzahlungen aus einer Bitcoin-Wallet oder mit anderen Kryptowährungen passen nicht in dieses System und sind bei legalen deutschen Online-Casino-Angeboten daher nicht als regulärer Zahlungsweg zugelassen.

Hinter dieser Regel steckt weniger eine grundsätzliche Ablehnung von Bitcoin als vielmehr die Frage, wie Geldbewegungen im regulierten Glücksspiel nachvollzogen, einer bestimmten Person zugeordnet und in die bestehenden Schutzmechanismen eingebunden werden können.

Welche Zahlungswege bleiben dann übrig?

Dass Bitcoin bei lizenzierten Angeboten nicht als direkte Einzahlungsmethode vorgesehen ist, bedeutet nicht, dass Spieler auf wenige klassische Banküberweisungen beschränkt wären. Der deutsche Zahlungsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt, und regulierte Anbieter können je nach eigener Unterstützung verschiedene etablierte Zahlungsdienste einbinden.

Dazu gehören beispielsweise Karten, E-Wallets und moderne Banking-Lösungen. Wer sich einen Überblick darüber verschaffen möchte, welche Zahlungsmethoden in lizenzierten Online Casinos zur Verfügung stehen, findet dort unter anderem Informationen zu E-Wallets, Kreditkarten, Instant-Banking-Diensten und weiteren verbreiteten Zahlungswegen. Entscheidend ist dabei weniger der Markenname des jeweiligen Dienstes als die Frage, ob der Zahlungsweg die regulatorischen Anforderungen an Identifikation und Zuordenbarkeit erfüllt.

Gerade dieser Unterschied wird in der Krypto-Debatte gelegentlich übersehen. Eine digitale Zahlungsmethode ist nicht automatisch mit einer Kryptowährung gleichzusetzen. Auch eine Zahlung über ein E-Wallet oder Instant Banking läuft digital und oft innerhalb weniger Sekunden, bewegt sich aber innerhalb eines regulierten Konten- und Zahlungsdienstesystems.

Ein Spielkonto muss mit einer realen Person verbunden bleiben

Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag 2021 baut Online-Glücksspiel auf einem persönlichen Spielkonto auf. Bevor dieses vollständig genutzt werden kann, muss der Anbieter die Identität der Person prüfen. Auch Zahlungsdaten sind Teil dieses Systems, denn Ein- und Auszahlungen dürfen nicht einfach über beliebige Konten oder anonyme Zahlungswege laufen.

Nach den von der GGL erläuterten Regeln ist dafür ein auf den Namen des Spielers lautendes Zahlungskonto erforderlich, das bei einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut geführt wird. Bargeld, anonyme Gutscheine und andere nicht ausreichend zuordenbare Geldtransfers fallen damit heraus.

Bei einer klassischen Banküberweisung ist die Verbindung vergleichsweise leicht herzustellen. Der Kontoinhaber steht fest, die Transaktion wird dokumentiert und Zahlungsdaten können geprüft werden. Bei einer selbstverwalteten Bitcoin-Wallet funktioniert diese Zuordnung nicht in derselben Weise. Eine Blockchain-Adresse ist zwar öffentlich sichtbar, sagt für sich allein aber nicht zuverlässig, welche natürliche Person die Kontrolle darüber hat.

Genau an diesem Punkt kollidiert die technische Offenheit von Kryptowährungen mit einem Glücksspielsystem, das bewusst auf persönliche Zuordenbarkeit ausgelegt wurde.

Hinzu kommt die Geldwäscheprävention. Anbieter von Online-Glücksspiel unterliegen den Vorgaben des Geldwäschegesetzes und müssen Zahlungsströme sowie die Identität ihrer Kunden nachvollziehen können. Gerade bei Zahlungen aus privaten Krypto-Wallets ist diese Prüfung schwieriger, weil eine öffentlich sichtbare Wallet-Adresse allein noch nicht belegt, welche natürliche Person tatsächlich hinter ihr steht.

LUGAS macht die Zuordnung noch wichtiger

Hinzu kommt ein System, das es in vielen anderen digitalen Branchen überhaupt nicht gibt: LUGAS, das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem.

Die angeschlossenen Anbieter nutzen unter anderem eine zentrale Limitdatei. Darüber wird das anbieterübergreifende Einzahlungslimit kontrolliert. Die GGL erklärt, dass dieses Limit grundsätzlich bei 1.000 Euro pro Kalendermonat liegt, wobei unter bestimmten Voraussetzungen höhere Limits möglich sind. Sobald das festgelegte Limit ausgeschöpft ist, werden weitere Einzahlungen technisch verhindert.

Damit eine solche Kontrolle funktionieren kann, müssen Einzahlungen eindeutig einem Spieler zugeordnet und in Euro erfasst werden. Das ist bei Kryptowährungen komplizierter als bei einer normalen Euro-Zahlung. Bitcoin schwankt im Wert, wird in einer eigenen Einheit übertragen und kann aus einer Wallet kommen, die nicht unmittelbar mit dem Namen des Spielers verbunden ist. Selbst wenn der Anbieter den Betrag beim Eingang sofort in Euro umrechnen würde, bliebe die Frage nach der eindeutigen Herkunft und Zuordnung des Transfers.

LUGAS ist also nicht einfach ein technisches Nebenprojekt der Regulierung. Es zeigt ziemlich deutlich, warum Deutschland bei Zahlungswegen auf Strukturen setzt, die sich kontrollieren und mit einem verifizierten Nutzerkonto verbinden lassen.

Ein Krypto-Verbot im Casino ist kein allgemeines Krypto-Verbot

Für Krypto-Leser ist diese Unterscheidung wichtig. Deutschland verbietet Bitcoin-Zahlungen nicht grundsätzlich. Kryptowährungen können gekauft, verkauft, gehalten und in vielen wirtschaftlichen Zusammenhängen eingesetzt werden. Auch Krypto-Dienstleister unterliegen inzwischen einem immer dichter werdenden europäischen und deutschen Regulierungsrahmen.

Bei lizenziertem Online-Glücksspiel gelten jedoch zusätzliche Vorschriften. Die GGL muss nicht nur die Identität eines Spielers berücksichtigen, sondern auch Einzahlungslimits, Zahlungsflüsse, Spielkonten und weitere Schutzvorgaben kontrollieren können. Deshalb sind hier nur Zahlungswege vorgesehen, die sich in diese Infrastruktur einordnen lassen.

Das ist ein branchenspezifischer Unterschied und kein Urteil darüber, ob Bitcoin als Technologie grundsätzlich legal oder geeignet ist.

Offshore-Krypto-Casinos umgehen diese Struktur nicht ohne Risiko

Im Internet finden sich weiterhin ausländische Plattformen, die Einzahlungen in Bitcoin, Ethereum oder Stablecoins anbieten. Daraus sollte jedoch nicht geschlossen werden, dass sie eine gleichwertige Alternative zu einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis darstellen.

Die GGL weist ausdrücklich darauf hin, dass Verbraucher vor der Nutzung prüfen sollten, ob ein Anbieter auf der amtlichen Whitelist der in Deutschland erlaubten Glücksspielangebote steht. Angebote ohne deutsche Erlaubnis unterliegen nicht den gleichen Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags und können die vorgesehenen deutschen Schutzmechanismen umgehen.

Gerade bei Krypto-Angeboten ist deshalb Vorsicht mit der einfachen Gleichung „mehr Zahlungsfreiheit bedeutet besseres Angebot“ angebracht. Der Verzicht auf Identifikations- oder Limitstrukturen kann technisch unkompliziert wirken, bedeutet aber gleichzeitig, dass genau die Kontrollmechanismen fehlen können, die der deutsche Regulierungsrahmen verlangt. Eine Empfehlung, solche Plattformen als Umweg für Bitcoin-Einzahlungen zu nutzen, wäre daher sachlich falsch.

Damit zeigt sich auch, warum direkte Krypto-Einzahlungen im regulierten deutschen Online-Glücksspiel derzeit nicht vorgesehen sind: Die Aufsicht verlangt Zahlungswege, die sich eindeutig einer verifizierten Person zuordnen und in die bestehenden Limit- und Kontrollsysteme einbinden lassen. Für Nutzer bedeutet das vor allem, zwischen technisch möglichen Zahlungen und den Zahlungswegen zu unterscheiden, die innerhalb des deutschen Lizenzsystems tatsächlich zulässig sind.


Disclaimer: Dieser Artikel ist eine Pressemitteilung, und Newsbit ist nicht verantwortlich für den Inhalt, die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dieser Artikel stellt keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen oder Presales sind mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich des Risikos, Ihre gesamte Einlage zu verlieren. Führen Sie stets eigene Recherchen durch, bevor Sie Investitionsentscheidungen treffen.