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Die Kryptobörse Gemini muss trotz eines ungewöhnlichen Vorstoßes der US-Aufsichtsbehörde eine Millionenstrafe zahlen. Ein Bundesrichter hat entschieden, dass ein bereits geschlossener Vergleich Bestand hat. Selbst die Behörde, die das Verfahren angestrengt hatte, wollte die Vereinbarung inzwischen aufheben lassen. Was steckt hinter der Entscheidung?

Richter hält an Fünf-Millionen-Dollar-Strafe fest

US-Bezirksrichter Alvin Hellerstein hat am Donnerstag entschieden, dass der Vergleich zwischen Gemini und der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) bestehen bleibt.

Damit bleibt Gemini endgültig an die Vereinbarung vom Januar 2025 gebunden. Darin hatte die Kryptobörse einer Geldstrafe von fünf Millionen Dollar zugestimmt.

Bemerkenswert ist, dass Gemini und die CFTC gemeinsam die Aufhebung des Vergleichs beantragt hatten. Die Aufsichtsbehörde argumentierte, sie hätte das Verfahren nach ihren heutigen Maßstäben bei der Rechtsdurchsetzung wahrscheinlich gar nicht weiterverfolgt.

Zudem hatte eine interne Untersuchung Hinweise auf mögliches Fehlverhalten bei der Bearbeitung des Falls ergeben.

Hellerstein hielt diese Argumente jedoch nicht für ausreichend. Änderungen der behördlichen Praxis und Vorwürfe des Fehlverhaltens seien keine rechtliche Grundlage, um eine freiwillig geschlossene Vereinbarung aufzuheben.

Die Geldstrafe ist zudem bereits vollständig bezahlt. Die CFTC hatte gegenüber Cointelegraph erklärt, Gemini würde das Geld selbst dann nicht zurückerhalten, wenn der Vergleich aufgehoben würde.

CFTC entdeckt Hinweise auf Fehlverhalten bei eigenen Ermittlungen

Die ungewöhnliche Wendung nahm am 27. Mai ihren Anfang. An diesem Tag beantragten Gemini und die CFTC gemeinsam, den zuvor geschlossenen Vergleich aufzuheben.

Anlass war eine interne Untersuchung bei der Aufsichtsbehörde. Dabei ergaben sich Hinweise darauf, dass die für die Rechtsdurchsetzung zuständige Abteilung bei ihren Ermittlungen gegen Gemini möglicherweise Fehler gemacht hatte.

So sollen Mitarbeiter Informationen eines Hinweisgebers verwendet haben, dessen Glaubwürdigkeit umstritten war.

Außerdem sollen Mitarbeiter unzulässigen Druck ausgeübt und versucht haben, die Offenlegung bestimmter Beweismittel zu verhindern.

Die Erkenntnisse warfen Fragen zum Vorgehen der Aufsichtsbehörde in dem Verfahren auf.

Laut Hellerstein waren Gemini allerdings bereits mehrere dieser Probleme bekannt, als das Unternehmen im Januar 2025 dem Vergleich zustimmte. Der Prozess sollte zu diesem Zeitpunkt binnen drei Wochen beginnen.

Später erhielt die Kryptobörse weitere interne Dokumente der CFTC. Nach Einschätzung des Richters enthielten diese jedoch nicht genügend neue Informationen, um die zuvor getroffenen Vereinbarungen für ungültig zu erklären.

Im ursprünglichen Verfahren ging es um Angaben, die Gemini zu seiner Handelsplattform für Bitcoin (BTC) gemacht hatte.

Dem Vergleich zufolge hatte Gemini die Aufsichtsbehörde nicht hinreichend über wesentliche Aspekte seines Bitcoin-Auktionsverfahrens informiert.

So hatte das Unternehmen nicht ausreichend offengelegt, dass einige Kunden mit geliehenem Geld handelten. Zudem gab es Transaktionen, bei denen dieselbe Partei sowohl als Käufer als auch als Verkäufer auftrat.

Diese als Selbsthandel bekannte Praxis kann einen irreführenden Eindruck vom tatsächlichen Handelsvolumen einer Plattform vermitteln.

Darüber hinaus erhielten bestimmte Händler Sondervergütungen, über die Gemini nicht ausreichend informierte.

Auch die gemeldeten Handelsvolumina vermittelten dem Vergleich zufolge kein vollständiges Bild. Es fehlte der Hinweis, dass ein Teil der Transaktionen mit diesen Handelspraktiken zusammenhing.

Diese Informationen waren für die CFTC wichtig, um die Funktionsweise des Bitcoin-Handels auf der Plattform beurteilen zu können.

Trumps Kryptopolitik ändert für Gemini nichts

Gemini und die CFTC hatten zudem gehofft, die veränderte US-Kryptopolitik würde ihnen helfen, die Geldstrafe aufheben zu lassen.

Unter Präsident Donald Trump hat die US-Regierung ihren Kurs gegenüber der Kryptobranche geändert. Die CFTC hat ihre Praxis bei der Rechtsdurchsetzung angepasst und prüft nun kritischer, welche Fälle sie aktiv verfolgen will.

Für Gemini und die Aufsichtsbehörde war das ein weiterer Grund, den Vergleich aufzuheben.

Hellerstein folgte dieser Argumentation nicht. Er betonte, dass sich die behördliche Praxis geändert habe, nicht aber die gesetzlichen Grundlagen.

Ein neuer politischer Kurs führt nach Auffassung des Richters daher nicht dazu, dass zuvor geschlossene rechtliche Vereinbarungen automatisch ungültig werden.

Der Versuch der CFTC, ein bereits abgeschlossenes Gerichtsverfahren rückgängig zu machen, hatte schon zuvor für Verwunderung gesorgt.

Der frühere CFTC-Vorsitzende Timothy Massad bezeichnete das Vorgehen gegenüber Cointelegraph als äußerst ungewöhnlich. Die Öffentlichkeit habe Anspruch auf eine bessere Erklärung dafür, warum die Aufsichtsbehörde einen bestehenden Vergleich nachträglich aufheben lassen wollte.

Neben der Millionenstrafe bleibt auch das dauerhafte Verbot bestehen, gegenüber der CFTC falsche oder irreführende Angaben zu machen.

Der Vergleich enthält außerdem eine Klausel, die es Gemini untersagt, die darin festgehaltenen Feststellungen öffentlich zu bestreiten.

Die Aufsichtsbehörde teilte im Juni allerdings mit, dass sie solche Beschränkungen künftig nicht mehr durchsetzen werde.

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