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Frankreich plant strengere Regeln für Anleger, die ihre Kryptowährungen selbst verwahren. Die französische Nationalversammlung hat einem Vorschlag zugestimmt, der Anleger verpflichtet, Kryptobestände ab einem Wert von 100.000 Euro dem Finanzamt zu melden.

Die Maßnahme soll Steuerhinterziehung eindämmen. Bevor sie in Kraft treten kann, muss sie jedoch noch mehrere parlamentarische Hürden nehmen.

Betroffen wären vor allem Anleger mit selbstverwahrten Krypto-Wallets. Der Vorschlag zielt auf Kryptowährungen ab, die außerhalb der Kontrolle von Banken und Kryptobörsen verwahrt werden.

Frankreich plant Meldepflicht für Kryptovermögen

Die französische Nationalversammlung stimmte dem Vorschlag am Dienstag, dem 3. November, mit deutlicher Mehrheit zu. Es gab 150 Ja-Stimmen, 44 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen.

Die geplante Meldepflicht gilt für Steuerpflichtige in Frankreich, die ihre Kryptowährungen selbst verwahren, etwa auf einer Hardware-Wallet von Ledger oder Trezor. Bei solchen Wallets behalten die Nutzer selbst die Kontrolle über ihre digitalen Zugangsschlüssel, ohne eine Kryptobörse einzuschalten.

Für die Finanzbehörden ist es dadurch schwieriger, die Höhe des Kryptovermögens einzelner Anleger festzustellen. Bei Guthaben auf einer Kryptobörse können die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte einholen. Bei selbstverwahrten Wallets sind die Kontrollmöglichkeiten dagegen eingeschränkt.

Dem Vorschlag zufolge müssen Anleger ihre Kryptobestände melden, wenn deren Gesamtwert am 31. Dezember mindestens 100.000 Euro beträgt.

Eine neue Steuer auf Bitcoin (BTC) oder andere Kryptowährungen ist damit nicht verbunden. Die Regierung will vor allem einen besseren Überblick über das Vermögen erhalten, das Einwohner Frankreichs außerhalb regulärer Finanzinstitute halten.

Neue Kryptoregeln noch nicht beschlossen

Die Meldepflicht ist Teil der französischen Haushaltspläne für 2027. In derselben Sitzung berieten die Abgeordneten auch über weitere Vorschläge zur Besteuerung von Kryptowährungen.

Abgelehnt wurde etwa ein Vorschlag, Gewinne aus kleineren Kryptozahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei zu stellen.

Ein anderer Vorschlag hatte zuvor Zustimmung erhalten. Danach sollen Gewinne besteuert werden, wenn Anleger Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins tauschen.

Zugleich lehnte das Parlament Vorschläge für eine zusätzliche Steuer auf nicht realisierte Kryptogewinne bei einem Umzug ins Ausland ab.

Welche Maßnahmen letztlich in Kraft treten, ist noch offen. Die Nationalversammlung muss die erste Lesung des Haushalts spätestens am 17. November abschließen. Ab dem 20. November befasst sich der französische Senat damit.

Wird der Haushalt oder der betreffende Teil abgelehnt, könnte auch die neue Meldepflicht für Kryptoanleger noch entfallen.

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