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Die Cardano Foundation hat die Europäische Union aufgefordert, keine gesonderten Vorschriften für Staking und dezentrale Finanzdienstleistungen (DeFi) einzuführen. Nach Ansicht der Organisation drohen zusätzliche Gesetze Kryptounternehmen in Europa unnötig zu belasten, obwohl bestehende Vorschriften bereits Schutz bieten können.

Cardano lehnt gesonderte Staking-Regeln ab

Die Stiftung hinter Cardano (ADA) veröffentlichte am Mittwoch ihre Stellungnahme zur Überprüfung der europäischen Kryptoverordnung MiCA. Dazu reichte die Organisation am 30. September ein 19-seitiges Dokument bei der Europäischen Kommission ein.

Nach Ansicht der Cardano Foundation sollte sich die Regulierung an der Funktion einer Finanzdienstleistung und den damit verbundenen Risiken orientieren, nicht an der eingesetzten Technologie.

Als Beispiel nennt die Stiftung das Staking. Cardano-Nutzer können ihre ADA zur Absicherung des Netzwerks einsetzen, ohne ihre Coins zu übertragen oder zu sperren.

Das unterscheidet sich nach Ansicht der Organisation grundlegend vom Staking über einen Dienstleister, der die Coins seiner Kunden verwahrt.

Die Stiftung warnt zudem vor sich überschneidenden Vorschriften und einer unterschiedlichen Auslegung der MiCA-Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten. Dies könne bei Kryptounternehmen zu Unsicherheit führen.

EU-Aufsicht fordert dagegen strengere Regulierung

Die Stellungnahme erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem europäische Aufsichtsbehörden strengere Vorschriften prüfen.

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA schlug im September zusätzliche Schutzvorkehrungen für Staking sowie für den Verleih und die Aufnahme von Kryptowährungen vor. Zudem will die Behörde für Unternehmen, die Zugang zu DeFi-Plattformen anbieten, eine eigene Kategorie regulierter Dienstleistungen schaffen.

Die Cardano Foundation setzt sich unterdessen auch in den USA für klarere Kryptoregeln ein. Am 20. Oktober schloss sich die Organisation mit fünf weiteren Blockchain-Organisationen zusammen.

In einem gemeinsamen Schreiben forderten sie die US-Börsenaufsicht SEC auf, im Rahmen der vorgeschlagenen Kryptoregeln ausdrücklich festzulegen, dass digitale Rohstoffe nicht als Wertpapiere behandelt werden.

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