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Ein britischer Bitcoin-Anleger fordert von BitMEX verlorene Coins im Millionenwert zurück. Seiner Ansicht nach hat die inzwischen geschlossene Kryptobörse jahrelang Finanzprodukte ohne die erforderliche Zulassung angeboten. Der Prozess könnte weitreichende Folgen haben: Auch andere geschädigte Anleger könnten unter Umständen ihre Verluste zurückfordern.

Der britische Softwareingenieur Lewis Barber hat Klage gegen HDR Global Trading Limited eingereicht, das Unternehmen hinter BitMEX. Das berichtete die britische Zeitung The Guardian.

Barber gibt an, zwischen 2018 und 2022 Bitcoin (BTC) im Wert von rund 20 Millionen britischen Pfund verloren zu haben. Er verlangt die Rückgabe seiner Coins oder Schadenersatz in gleicher Höhe.

Der Fall liegt beim High Court in London. Das Gericht muss noch prüfen, ob BitMEX tatsächlich gegen britisches Finanzrecht verstoßen hat.

Anleger fordert Bitcoin im Wert von 20 Millionen Pfund zurück

Im Mittelpunkt der Klage steht der Handel mit Kryptoderivaten. Mit diesen Finanzprodukten können Anleger auf steigende oder fallende Kryptokurse setzen, ohne die Coins selbst zu besitzen.

BitMEX war vor allem wegen des Handels mit Hebel beliebt. Dabei können Anleger mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz eine deutlich größere Position eingehen.

Wer beispielsweise 1.000 Euro mit einem zehnfachen Hebel einsetzt, kann eine Position von 10.000 Euro handeln. Das ermöglicht höhere Gewinne, lässt aber auch Verluste deutlich schneller anwachsen.

Barber verlor nach eigenen Angaben auf diese Weise Bitcoin, die inzwischen rund 20 Millionen Pfund wert sind.

Seinen Anwälten zufolge verfügte BitMEX nicht über die erforderliche Zulassung der britischen Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA).

Sie berufen sich deshalb auf den Financial Services and Markets Act 2000. Dieses Gesetz ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, Geld oder Vermögenswerte zurückzufordern, wenn Finanzgeschäfte mit einem Unternehmen ohne die erforderliche Zulassung abgeschlossen wurden.

Sollte das Gericht diese Vorschriften auf Barbers Transaktionen anwenden, könnte er seine verlorenen Bitcoin zurückerhalten. Das wäre ungewöhnlich, denn für Verluste aus dem Handel müssen Anleger in der Regel selbst einstehen.

Britische Finanzaufsicht hatte bereits vor BitMEX gewarnt

Die Vorwürfe gegen BitMEX gehen über die fehlende Zulassung hinaus. Nach Angaben der Anwälte warb die Kryptobörse gezielt um britische Kunden, obwohl ihr die dafür erforderliche Genehmigung fehlte.

So soll BitMEX internationale Werbekampagnen geschaltet haben, die auch Verbraucher im Vereinigten Königreich erreichten. In der Klageschrift wird unter anderem auf eine Anzeige verwiesen, die am 3. Januar 2019 in der britischen Zeitung The Times erschien.

Eine wichtige Rolle spielt zudem eine frühere Warnung der FCA.

Am 3. März 2020 warnte die Aufsichtsbehörde, dass BitMEX im Vereinigten Königreich möglicherweise regulierte Finanzdienstleistungen ohne Zulassung anbiete.

Nach Ansicht der Anwälte stützt diese Warnung ihre Position, dass die Handelsplattform bestimmte Produkte britischen Kunden nicht hätte anbieten dürfen.

Die Warnung ist allerdings kein Beweis dafür, dass BitMEX tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen hat. Darüber muss das Gericht noch entscheiden.

Inzwischen ist BitMEX nicht mehr als Kryptobörse aktiv. Am 23. September 2026 stellte die auf den Seychellen ansässige Handelsplattform ihren Betrieb nach einer strategischen Überprüfung freiwillig ein.

Die Schließung schützt das Unternehmen hinter BitMEX jedoch nicht automatisch vor rechtlichen Ansprüchen ehemaliger Kunden.

Ein Sprecher erklärte als Reaktion auf die Berichterstattung, HDR Global Trading Limited sei bislang keine Klage offiziell zugestellt worden. Inhaltlich äußerte sich das Unternehmen nicht zu den Vorwürfen.

BitMEX drohen Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe

Nach Einschätzung von Barbers Anwälten könnte das Verfahren weitreichendere Folgen haben als eine mögliche Schadenersatzzahlung von 20 Millionen Pfund.

Gareth Keillor, Partner der Kanzlei Seladore Legal, zufolge hat sein Mandant über mehrere Jahre erhebliche Verluste erlitten. Barber vertritt die Auffassung, BitMEX hätte die betreffenden Handelsprodukte ohne die erforderliche britische Zulassung niemals anbieten dürfen.

Sollte das Gericht ihm recht geben, könnten auch andere ehemalige Kunden versuchen, ihre Verluste zurückzufordern.

Das Anwaltsteam schätzt, dass sich vergleichbare Forderungen insgesamt auf mehrere Hundert Millionen britische Pfund summieren könnten.

Diese Summe ist vorerst lediglich eine Schätzung. Eine Haftung wurde bislang nicht festgestellt. Auch ist ungewiss, wie viele weitere Anleger tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung hätten.

Zudem würde ein Erfolg Barbers vor Gericht nicht automatisch bedeuten, dass alle ehemaligen Kunden Anspruch auf Rückzahlung hätten. Das hängt unter anderem von den abgeschlossenen Verträgen und dem jeweils anwendbaren Recht ab.

Ein Verhandlungstermin wurde bislang nicht bekannt gegeben. Das Gericht muss zunächst prüfen, ob die Handelsaktivitäten von BitMEX in Großbritannien zulassungspflichtig waren und ob Barber auf dieser Grundlage seine verlorenen Bitcoin zurückfordern kann.

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